Chronik/Österreich

Gräuelvideo bestimmte Mordprozess in Innsbruck

Nach einem besonders grausamen Verbrechen in einer Innsbrucker Wohnung mit einem Toten im April 2019 ist der 24-jährige erstangeklagte Inder am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er wird außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Seine mitangeklagte 22-jährige Ex-Freundin wurde zu drei Monaten Haft wegen Störung der Totenruhe verurteilt, vom Vorwurf des Beitrags zum Mord wurde sie aber freigesprochen. Zudem wurde der 24-Jährige auch wegen des Vergehens der Störung der Totenruhe schuldig gesprochen. Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig.

Schwere Belastung für Geschworene

Den Geschworenen war das Entsetzen am frühen Mittwochnachmittag teilweise ins Gesicht geschrieben. 27 Minuten sind die Handyaufnahmen lang, die sie sich zuvor am Innsbrucker Landesgericht – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – zu Gemüte führen mussten.

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„Ich bitte Sie, auch wenn es schwer erträglich sein wird, schauen Sie sich das Video gut an“, appellierte der Staatsanwalt zum Auftakt der Verhandlung.

Die Videosequenzen dokumentieren eine Gewalttat von laut Ankläger „geradezu bestialischer Vorgangsweise“, die sich im April 2019 in einer kleinen Innsbrucker Wohnung abgespielt hat.

Gewaltexzess nach Partynacht

Der Erstangeklagte, ein 24-jähriger Inder, bekannte sich zu Prozessbeginn der Tötung eines 29-jährigen Pakistani schuldig. Ihn strangulierte der Gastronom, der zwei Lokale in Tirol betrieben hat, nach einer Partynacht zunächst bis zur Ohnmacht.

„Am Anfang habe ich geglaubt, dass er tot ist“, erklärte der Angeklagte in seiner Einvernahme. Doch laut Gerichtsmediziner Walter Rabl war das Opfer nach der Strangulation zwar bewusstlos, aber noch am Leben, als ihm der Inder mit einem Küchenmesser zunächst die Hand abtrennte und schließlich die Kehle durchschnitt.

Geschockter Gutachter

Die Videobilder des röchelnden und gurgelnden Sterbenden seien selbst für einen Gerichtsmediziner „dramatisch und schockierend“, erklärte Rabl bei der Präsentation seines Gutachtens.

„Ich habe einfach gemacht, was er gesagt hat“, rechtfertigte sich die Zweitangeklagte, die zur Tat beigetragen haben soll, indem sie dem 24-Jährigen in dessen Auftrag ein Messer aus der Küche brachte, ihn laut Anklage anstachelte und die Tat teilweise mit dem Handy filmte. Wie ihr damaliger Freund hat sie die Leiche des Pakistani zudem verstümmelt. Beide mussten sich auch wegen Störung der Totenruhe verantworten.

Die 22-Jährige hatte mit den beiden Männern und einer ihrer besten Freundinnen zunächst in der Tatnacht mit viel Alkohol in der Wohnung gefeiert und getanzt.

Sie habe bereits geschlafen, als sich das spätere Opfer zu ihr gelegt und sie unsittlich berührt habe, erklärte die Italienerin mit indischen Wurzeln. Als ihr Freund halbnackt ins Zimmer trat, hatte er gerade die andere Frau vergewaltigt, wie er am Mittwoch gestand (Diese mutmaßliche Tat wird noch in einem eigenen Prozess verhandelt).

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Nachdem die 22-Jährige von dem angeblichen Übergriff durch den Pakistani berichtet hatte, schlug der Inder zunächst auf seinen Kumpel ein. „Als er es zugegeben hat, bin ich explodiert“, sagte der 24-Jährige.

Sein Verteidiger wies einen Mordvorwurf zurück und plädierte auf Totschlag. Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner sah jedoch vielmehr einen Mann, „der gewusst hat, was er tat“.

Ein Psychopath

Der Inder habe seine Handlungen „mit spielerischer Leichtigkeit“ gesetzt und einen „anderen Menschen sukzessive massakriert“. Die Psychiaterin attestierte dem Angeklagten Psychopathie, die von Empathielosigkeit, Selbstüberhöhung und der Bereitschaft, Grenzen zu überschreiten, geprägt sei.

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Der Ankläger beantragte auf Empfehlung der Gutachterin die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Laut Kastner ist davon auszugehen, dass der 24-Jährige wieder zum Gewalttäter werden könnte.

Die mitangeklagte 22-Jährige präsentierte sich am Mittwoch selbst als Opfer. Sie sei vor Angst erstarrt gewesen und habe um ihr eigenes Leben gebangt. Der Staatsanwalt schloss aus dem Gräuelvideo anderes. Demnach sei die einzige Sorge der Frau gewesen, „wie man den Leichnam entsorgen kann“.

Für das Gericht dürften die Ausführungen der Italienerin aber glaubwürdig gewesen sein.