Chronik/Österreich

Gefahr für Kinder: Zoll warnt vor Bestellung von gefälschten Produkten

Der Zoll warnt vor gefälschten Produkten und Spielzeugen für Kinder unter dem Weihnachtsbaum. Viele der Plagiate würden massive Mängel bei der Sicherheit aufweisen, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung.

„In manchen Fällen mag es harmlos erscheinen, zu einer billigeren Kopie eines Spielzeugs zu greifen. Dennoch möchte ich davor warnen, auch wenn es manchmal - gerade in Zeiten der hohen Inflation - vielleicht verlockend ist“, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).

Besonders bei Einkäufen im Internet sei Vorsicht geboten. Immer mehr Fake-Shops würden unsichere und gefährliche Plagiate zu extrem günstigen Preisen anbieten, um Kundinnen und Kunden anzulocken.

„Bedenken Sie bei einem vermeintlichen Schnäppchenkauf im Internet, dass der Gegenstand vielleicht nur deshalb so günstig angeboten werden kann, weil es sich um eine Fälschung handelt, die nicht den geforderten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entspricht“, so Brunner.

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Laut einer Auswertung der EU, waren zwischen 2010 und 2017 insgesamt 80 Prozent der als gefährlich oder gefälscht gemeldeten Waren in der Union für Kinder bestimmt. Betroffen waren dabei besonders Kopien von Spielzeugwaren, Kinderpflegeprodukten und -bekleidung.

"Erwerb illegaler Produkte"

Auf jeden Fall müsste Käufern bewusst sein, dass es sich bei derartigen Fälschungen um den Erwerb illegaler Produkte handle, so das Finanzministerium. Fälschungen würden auch den „anständigen Unternehmern und unserem Wirtschaftsstandort“ schaden, so Brunner.

Das Ministerium rät, vor jeder Bestellung das Impressum und die Zahlungsarten des Online-Shops zu überprüfen. Das Impressum sollte Informationen über den Online-Shop, die Postadresse, die E-Mail-Adresse und einen Kontakt für Rückfragen enthalten.

Kunden sollten zudem misstrauisch werden, wenn der Shop nur gegen Vorkasse liefert. Wenn im Netz ein Kauf auf Rechnung nicht möglich sei, sollte laut Ministerium mit Kreditkarte oder Paypal bezahlt werden. So könnte man im Betrugsfall eine Regressforderung stellen. Zudem könnten Erfahrungsberichte und Warnungen auf Verbraucher-Seiten gute Hinweise über die Seriosität des Anbieters liefern.