Strache-Anschlagspläne: Heftige Vorwürfe gegen den V-Mann
Als „völligen Schwachsinn“ hat der Rechtsvertreter des Mannes, der einen Mordanschlag gegen den früheren FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache geplant haben soll, die gegen seinen Mandanten gerichteten Vorwürfe bezeichnet. Als möglicher Drahtzieher des Attentats wird dabei von einem Konfidenten des Verfassungsschutzes (LVT) Bujar B. genannt. Dieser saß im Vorjahr wegen eines Suchtgiftdelikts, Besitz einer illegalen Faustfeuerwaffe und einer weiteren verbotenen Waffe in Untersuchungshaft. Er wurde später zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt und saß diese in Hirtenberg ab.
"Kleinkrimineller Bereich" und Suchtgiftmilieu
Verteidiger Wolfgang Blaschitz kündigte dazu nun eine Verleumdungsanzeige gegen den Belastungszeugen - eine Vertrauensperson der Polizei - an. Wie Blaschitz gegenüber der APA erläuterte, kennen sich der Verbindungsmann des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz (LVT) und der Verdächtige seit längerem „aus dem Suchtgiftmilieu“. Beide seien „im kleinkriminellen Bereich“ tätig gewesen, sagte Blaschitz.
Dass sein Mandant im Vorjahr dem damaligen FPÖ-Chef nach dem Leben getrachtet habe - der V-Mann behauptet, sein Bekannter habe ihn im September dazu bringen wollen, in Tötungsabsicht eine Autobombe am Fahrzeug Straches anzubringen und ihm dafür 100.000 Euro geboten -, dementierte der Anwalt mit Nachdruck: „Da ist nichts dran.“ Wie berichtet, soll der Verdächtige sogar Orte genannt haben, an denen Strache häufiger parkt.
Bei den Behauptungen des Belastungszeugen - laut Blaschitz soll dieser unter anderem wegen Verleumdung vorbestraft sein - handle es sich „um eine Retourkutsche“. Der Mann habe seinen Mandanten, der früher eine Bar betrieben habe, wiederholt um Geld gebeten und keines bekommen. Strache selbst dürfte Anfang April von dem Ermittlungsverfahren rund um seine Person erfahren haben.
Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte den KURIER-Bericht, dass wegen versuchter Bestimmung zum Mord ermittelt wird. Wie berichtet, hat sich die Verdachtslage bisher noch nicht erhärtet. Der Verdächtige hatte jedenfalls bis 29. Mai 2019 in der Justizanstalt Hirtenberg eine achtmonatige Freiheitsstrafe für ein Suchtgiftdelikt und illegalen Waffenbesitz verbüßt. Seither befindet er sich auf freiem Fuß. Trotz des offenen Verfahrens wegen des angeblich geplanten Mordanschlags auf Strache war für die Strafverfolgungsbehörden ein U-Haft-Antrag mangels dringenden Tatverdachts bisher kein Thema.
Das Ermittlungsverfahren ist aufgrund der Prominenz des möglichen Opfers berichtspflichtig. Wie der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Michael Klackl, erklärte, liegt der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft noch nicht vor. Verteidiger Blaschitz zeigte sich zuversichtlich, dass es zu keiner Anklage kommen und das Verfahren eingestellt wird.
Strache hat sich via KURIER auch darüber beschwert, dass er erst viel zu spät informiert worden ist. Zuständig für diese Warnung ist das LVT Wien, das zu diesem Zeitpunkt FPÖ-Innenminister Herbert Kickl unterstanden hat. Eine Stellungnahme von ihm dazu steht derzeit noch aus.