Formalfehler: Bierlein stoppt Glyphosat-Verbot
Das im Juli vom Nationalrat beschlossene Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat wird von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein nicht kundgemacht und wird somit nicht wie geplant mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Grund dafür ist ein reiner Formalfehler: Das Gesetz hätte der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber nicht geschehen ist.
Die Landwirtschaftskammer (LK) hatte erst am vergangenen Freitag in einem Schreiben an das Bundeskanzleramt erneut davor gewarnt, dass dem Parlamentsbeschluss für ein nationales Glyphosatverbot ein systematischer Verstoß gegen die Notifizierungsrichtlinie der EU zugrunde liege.
Aber was ist eigentlich geschehen und worum geht es genau?
Am 2. Juli beschloss der Nationalrat im Spiel der freien Kräfte nach dem Ende der türkis-blauen Koalition ein bundesweites Glyphosat-Verbot. Auf Antrag der SPÖ, mit den Stimmen von FPÖ, Neos und Liste Jetzt - nur die ÖVP hatte sich gegen ein generelles Verbot ausgesprochen.
Studie: Totalverbot nicht zulässig
Noch am Tag vor der Abstimmung im Nationalrat, also am 1. Juli, hatten Universität für Bodenkultur (Boku) und Agentur für Ernährungssicherheit (Ages) eine gemeinsame Studie präsentiert. Das Ergebnis der von Bund und Ländern beauftragten Untersuchung: Glyphosat berge "kein erhöhtes Risiko" im Vergleich zu anderen zugelassenen Herbiziden, darüber hinaus sei ein Totalverbot aufgrund einer (bis 2022) aufrechten EU-weiten Zulassung EU-rechtswidrig.
Einschränkungen bei der Anwendung wie im Grünland oder beim Obst- und Weinbau wären jedoch möglich, so das Ergebnis der Studie. Auf diese Anwendungsfälle wollte sich tags darauf im Parlament auch die ÖVP beschränken, fand dafür jedoch keine Mehrheit - im Gegensatz zur SPÖ mit ihrem Totalverbot.
Nur etwas mehr als eine Woche nach dem Nationalrat, nämlich am 11. Juli, bestätigte der Bundesrat das Verbot, der Weg zum ersten Glyphosat-freien EU-Land schien damit frei.
Das finale grüne Licht glaubten die Befürworter des Verbots, allen voran Umweltschützer wie Greenpeace und Global 2000, dann vor etwas mehr als einer Woche bekommen zu haben. Denn am Freitag, dem 30. November, war die EU-rechtliche "Stillhaltefrist" abgelaufen, ohne dass die EU-Kommission Einspruch gegen das Verbot erhoben hatte.
Feinheiten des EU-Rechts
Diese Stillhaltefrist ist in einer 2015 erlassenen EU-Richtlinie vorgeschrieben und besagt, dass die Mitgliedsstaaten die Kommission über jeden Entwurf einer technischen Vorschrift vor deren Erlass unterrichten müssen (das sogenannte Notifizierungsverfahren). Kommission und Mitgliedsstaaten haben dann drei Monate Zeit, gegen die geplante Regulierung in Form einer "ausführlichen Stellungnahme" Einspruch zu erheben.
Nachdem das im vorliegenden Fall unterblieben war, jubelten die Befürworter des Verbots - zu früh, wie sich jetzt herausstellt. Denn die Kommission erhob zwar keinen Einspruch gegen das Gesetz, stellte jedoch einen schwerwiegenden Formalfehler fest. Denn: Die EU-Kommission könne nur Entwürfe, also geplante Maßnahmen, inhaltlich kommentieren - nicht aber bereits beschlossene Maßnahmen, teilte die österreichische EU-Kommissionsvertretung mit.
Das österreichische Glyphosat-Verbot sei allerdings schon beschlossen gewesen, als es der Kommission am 28. August 2019 notifiziert wurde.
Mit diesem Formalfehler begründet nun auch Bundeskanzlerin Bierlein in einem Brief an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) die Verweigerung der Kundmachung des Gesetzes.
Diese - rechtlich ausdrücklich geforderte - "Notifizierung eines Entwurfes wurde jedoch nicht ordnungsgemäß durchgeführt", so die Bundeskanzlerin. Dies habe auch die Europäische Kommission bereits beanstandet und "auf die daraus folgenden Möglichkeiten eines Strafverletzungsverfahrens hingewiesen".
Sowohl der Verfassungsdienst im Justizministerium als auch der Rechtsdienst des Bundeskanzleramts kamen in einem gemeinsamen Gutachten zum Ergebnis, dass die Bundeskanzlerin von einer Kundmachung absieht, so Bierlein - die abschließend betonte, dass es sich "ausschließlich um eine formaljuristische Entscheidung und nicht um eine inhaltliche Wertung der Novelle" handle.
Greenpeace sieht "Verrat an der Demokratie"
Für Greenpeace kommt es in einer ersten Reaktion einem "Verrat an der Demokratie, an den Österreicherinnen und Österreichern - und an der Umwelt" gleich, das Gesetz nun "unter dem Druck von Bayer, Monsanto und der Landwirtschaftskammer" mit “formaljuristischen” Winkelzügen zu stoppen.
Der stellvertretende SPÖ-Klubobmann im Parlament, Jörg Leichtfried, bezeichnete Bierleins Ankündigung als "unverständlich" - und kündigte an, in der kommenden Nationalratssitzung am Mitwoch erneut einen Antrag auf ein Glyphosatverbot einzubringen.
"Die von der Bundeskanzlerin angekündigte Vorgangsweise entspricht in keiner Weise der Staatspraxis und ist als völlig überschießend zu bezeichnen", kritisierte Leichtfried in einer Aussendung. Nicht die österreichische Bundeskanzlerin könne die EU-Konformität des Gesetzesbeschlusses prüfen, sondern allein der dafür zuständige Europäische Gerichtshof (EuGH), sagte Leichtfried.
Darauf werde auch in den genannten Rechtsgutachten hingewiesen. Bei der Nichtgegenzeichnung durch die Bundeskanzlerin maße sich diese die Kompetenz an, darüber zu entscheiden, ob ein Bundesgesetz verfassungswidrig oder europarechtswidrig zustande gekommen sei, so Leichtfried - das sei jedoch eben "eine Kompetenz, die ihr gemäß unserer Bundesverfassung in keiner Weise zusteht“.
Nichtsdestotrotz werde die SPÖ "dranbleiben und die rasche Umsetzung eines Verbots vorantreiben“, denn es könne nicht sein, "dass der mehrheitliche Wille der Bevölkerung und des Parlaments aufgrund von politischem Hick-Hack missachtet wird.“