Chronik/Österreich

Ermittlungen wegen vermuteter illegaler Privatschule in Tirol

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Tiroler Bildungsdirektion beauftragt, die Gründung einer privaten Lerngruppe genauer zu überprüfen. Die Behörde hatte den Antrag auf Heimunterricht von vier Eltern abgelehnt, da sie die Gründung einer Privatschule vermutete, für die keine Errichtungsanzeige eingegangen sei, berichtete die Tiroler Tageszeitung (Freitags-Ausgabe). Die Bildungsdirektion müsse nun ein "ergänzendes Ermittlungsverfahren" durchführen, entschied das Gericht.

Vier Erziehungsberechtigte hatten gleichlautend bei der Bildungsdirektion über ein Formular angegeben, dass ihre Kinder "in einer privaten Lerngemeinschaft unterrichtet" werden. "Die Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter bringen alle herausragende Qualifikationen mit", hieß es. Außerdem würde man sich an die Lehrpläne des Ministeriums halten und reguläre Schulbücher in der Sprengelschule bestellen.

Bildungsdirektion lehnte Antrag ab

Für die Bildungsdirektion war dies aber ein Hinweis auf eine illegale Klasse, denn aus der Anzeige der Eltern gehe nicht hervor, dass häuslicher Unterricht erteilt werde, zumal ein Verweis auf eine Lerngemeinschaft erfolge, hieß es in der "TT". Daher wurde der Antrag abgelehnt, die Eltern wandten sich schließlich an das Gericht.

Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte, dass Lerngemeinschaft lediglich eine lose Verbindung von Eltern bedeute, deren Kinder sich im häuslichen Unterricht befänden. Außerdem gebe es keine eigenen Unterrichtsräume dafür. Daher müsse die Bildungsdirektion noch einmal genauer hinschauen und überprüfen, ob der häusliche Unterricht die gesetzlich geforderte Gleichwertigkeit mit einer öffentlichen Schule aufweist. Die Bildungsdirektion sei nur von Annahmen ausgegangen. In Tirol wurden heuer 545 Schüler vom Unterricht abgemeldet, vor der Pandemie waren es 213.

Erst am Donnerstag war bekannt geworden, dass auch die Vorarlberger Behörden aktuell Hinweisen auf eine angebliche illegale Privatschule nachgehen (siehe Artikel unten).