Diebstahlsanzeige bei der Polizei ist ab sofort online möglich
Von der Digitalisierung der Amtswege ist sehr oft die Rede, doch die Realität schaut oft anders aus. So ist es zum Beispiel kurioserweise möglich seinen Hauptwohnsitz über das Internet zu verlegen, bei seinem Nebenwohnsitz ist das hingegen noch immer nicht möglich.
Nun schaltet das Innenministerium eine oftmals gewünschte Möglichkeit frei: Diebstahlsanzeigen können künftig online erstattet werden - bei www.oesterreich.gv.at.
„Die Möglichkeit zur elektronischen Anzeige ist eine Erleichterung für betroffene Menschen um sich an die Polizei zu wenden. Dies bedeutet aber nicht, dass die Ermittlungstätigkeit an der notwendigen Akribie und Intensität verliert“, sagt Innenminister Karl Nehammer.
Anzeige wird automatisch weitergeleitet
Die Anzeige wird automatisch an die zuständige Polizeidienststelle bzw. in Wien an das zuständige Polizeikommissariat weitergeleitet. Wird im Online-Formular als Tatort „unbekannt„ ausgewählt, wird die Anzeige an die Dienststelle des Hauptwohnsitzes des Opfers zugestellt.“
Missbrauch steht allerdings unter Strafe. Eine Diebstahlsanzeige darf nur erstattet werden, wenn Anhaltspunkte für einen Diebstahl gegeben sind.
Wird eine Anzeige erstattet, beginnen polizeiliche Ermittlungen, die es erforderlich machen können, dass man die den Fall bearbeitende Polizeidienststelle persönlich aufsuchen muss. Eine Diebstahlsanzeige könne nicht zurückgenommen werden.
Wird ein Diebstahl vorgetäuscht, etwa im Zusammenhang mit Versicherungsschäden oder ungerechtfertigter Beschuldigung, so kann es sein, dass sich polizeiliche Ermittlungen gegen den Anzeiger richten.
Notwendig für die Anzeige ist jedenfalls auch eine Bürgerkarte oder eine Handy-Signatur.