Spätere Sperrstunde für Hotelgäste in Vorarlberg und Salzburg
Die Landespolitik hat für die Vorarlberger Hotellerie eine Ausnahme bei der Sperrstundenregelung geschaffen. Die aufgrund der Coronavirus-Pandemie verfügte Vorverlegung auf 22.00 Uhr (seit vergangenem Freitag) gilt seit Dienstag nicht mehr für Übernachtungsgäste von Hotels. Diese dürfen bis 1 Uhr konsumieren. Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) begrüßte in einer Aussendung die "Reparatur der Covid-Verordnung".
Die Branche hatte vehement auf eine Ausnahme gefordert, Hotelbetreiber im Montafon hatten eine Petition gestartet. Vorarlbergs ÖHV-Vorsitzende Heike Ladurner-Strolz sprach von einer "zielsicheren Verordnung", die vermeidbare wirtschaftliche Folgeschäden reduziere. Es handle sich um "einen Rettungsanker für viele Betriebe".
Auch Salzburg entschärft
In Salzburg ist wie auch in Vorarlberg eine Ausnahme von der strengeren Sperrstundenregelung geschaffen worden. Für Hotelgäste gilt die vorverlegte Sperrstunde nicht um 22.00 Uhr. Hausgäste eines Salzburger Beherbergungsbetriebes dürfen bis 1 Uhr konsumieren.
Diese "Salzburger Landes Covid-19-Maßnahmenverordnung" wurde gestern, Montag, kundgemacht. Sie gilt ab heute, Dienstag, und tritt am 18. Oktober wieder außer Kraft. Demnach darf der Gastronom das Betreten der Betriebsstätte für Kunden ab 22.00 Uhr nicht zulassen.
"Die strengere Sperrstundenregelung gilt auch für das Betreten von gastronomischen Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben, es sei denn, das Betreten erfolgt durch Beherbergungsgäste", heißt es in dem Landesgesetzblatt, das Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) unterzeichnet hat.
Für Hausgäste gilt die Sperrstunde um 1.00 Uhr, wie es die Bundesverordnung vorsieht, sagte ein Sprecher von Haslauer gegenüber der APA. Er erläuterte, warum Hausgäste von der Vorverlegung der Sperrstunde ausgenommen wurden. Wenn sich jemand zum Beispiel eine Woche lang in einem Hotel einmietet, so sei das Hotel für diese Person in diesem Zeitraum das Zuhause, "und zu Hause greifen wir nicht ein". Salzburg und Vorarlberg hätten die gleiche Regelung, Tirol hingegen gehe einen eigenständigen Weg.
Die vorverlegte Sperrstunde auf 22.00 Uhr gilt in Salzburg auch für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken im Rahmen von Veranstaltungen, Fachmessen und Publikumsveranstaltungen.
Tirol bleibt bei 22 Uhr
Entgegen dem Vorgehen von Vorarlberg und Salzburg gilt in Tirol die Sperrstunde um 22.00 Uhr weiterhin auch in Hotels. "Eine Differenzierung zwischen Gästen und Einheimischen in Lokalen führt zu einer Ungleichbehandlung", sagte Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) gegenüber der APA.
Es sei nicht zu rechtfertigen, dass Einheimische um 22.00 Uhr die Lokale verlassen müssen, "aber Gäste bis 1.00 Uhr morgens konsumieren können", hielt er fest.