Chronik/Österreich

Coronakrise: Einreisestopp für Asylwerber

Aufgrund des Bundesepidemiegesetz nimmt Österreich ab sofort an der Grenze keine Asylanträge mehr an, wurde dem KURIER im Innenministerium bestätigt. Es hat am Freitag eine entsprechende Entscheidung von Innenminister Karl Nehammer gegeben. Ausnahme sind Asylwerber, die einen negativen Corona-Test vorweisen können. Das sei de facto derzeit nicht möglich, hieß es aus dem Nehammer-Büro.

Zuvor hatte Nehammer die FPÖ beziehungsweise seinen Vorgänger Herbert Kickl (ohne sie namentlich zu erwähnen) kritisiert, weil Behauptungen in den Raum gestellt wurden, wonach Österreich mehr Asylwerber aufnehmen würde. Die Zahl der Asylanträge sei seit dem Ausbruch des Coronavirus in ganz Europa massiv zurückgegangen.

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Nehammer: Weniger Asylwerber

Der Innenminister sprach in einer Pressekonferenz am Freitag von einem Minus von etwa zwei Dritteln. Er sprach von einer „Falschmeldungen diverser Oppositionspolitiker. Es gibt definitiv nicht mehr Asylwerber in Österreich“.

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Im Februar gab es in ganz Österreich rund 1100 Asylanträge, das sind rund 38 täglich. Aktuell sind es rund um zehn, am Freitag waren es gar nur vier - wobei zwei davon in Österreich Neugeborene waren.

Allerdings wurden in den vergangenen Tagen alte Asylquartiere (etwa in Villach oder Leoben) wieder aktiviert, um die Asylwerber in Zeiten von Corona besser aufteilen zu können, um etwa Ansteckungen zu verhindern. Kickl hatte dazu gemeint: „Die Österreicher sollen zu Hause bleiben, aber Asylwerber lässt ÖVP-Innenminister Nehammer offenbar ohne jede Kontrolle von einem Asylheim des Bundes ins nächste chauffieren und verteilen."

Derzeit gibt es de facto auch keine Abschiebungen von Migranten, deren Asylantrag definitiv negativ entschieden worden ist. Grund: Der Flugverkehr wurde großteils eingestellt und es gibt Grenzschließungen vieler auch europäischer Länder.

Sehr skeptisch ist Neos-Asylsprecherin Stephanie Krisper. Sie gesteht zwar zu, dass laut Epidemiegesetz die Einreise nach Österreich eingeschränkt werden kann, aber de facto zu verbieten, dass Menschen Asylanträge stellen, verstoße gegen Verfassungsrecht und sei menschenrechtswidrig. Man gewinne durch herumirrende Asylwerber auch nur einen Unsicherheitsfaktor mehr in Zeiten von Corona. Viel sicherer sei es, einreisende Flüchtlinge für zwei Wochen unter Quarantäne zu stellen.

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