Zwei mutmaßliche Staatsverweigerer erneut in Steyr vor Gericht
Seit Dienstag stehen in Steyr erneut zwei mutmaßliche Staatsverweigerer vor Gericht, da der Erstangeklagte ein Neuaufrollen des Prozesses erreicht hat. Dessen Beschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) gegen das erstinstanzliche Urteil 2020 war erfolgreich, der 56-Jährige sowie der Zweitangeklagte müssen sich nun in dem auf drei Tage anberaumten Verfahren nur mehr wegen staatsfeindlicher Vereinigung und nicht wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat verantworten.
„Wegen eines Formalfehlers wird heute nur der Anklagepunkt staatsfeindliche Verbindung verhandelt“, stellte der Staatsanwalt klar. Darauf stehen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Für die restlichen Anklagepunkte, darunter versuchte Anstiftung zum Hochverrat, fehlten laut OGH noch Details für eine entsprechende Würdigung. Die für den Fall zuständige Staatsanwaltschaft Graz hat daher die Ermittlungen noch zu ergänzen, bevor entschieden wird, ob es in den anderen Punkten zu einer neuerlichen Anklage gegen die beiden Oberösterreicher kommt.
"Oberstes Gebot ist das göttliche Recht"
Wegen des Vorwurfs der staatsfeindlichen Verbindung sah sich der Erstangeklagte vor dem Geschworenengericht in Steyr zu Unrecht angeklagt. Er leugnete nicht, für mehrere Jahre bis 2018 Mitglied der Verbindung „International Common Law Court of Justice Vienna“ (ICCJV) gewesen zu sein, einem „Verein für allgemeine Menschenrechte“, wie er ihn betitelte. „Oberstes Gebot ist das göttliche Recht, das nicht verhandelbar ist“, setzte er gleich zum Vortrag an. „Alle irdischen Gerichte sind Teile Babylons, das ist die Wahrheit. Aus dem Recht ist ein Geschäft gemacht worden.“
Wurde er hingegen von der Richterin zu seinen konkreten Aufgaben als sogenannter Court-Direktor im ICCJV befragt, gab er sich wortkarg oder ausweichend. Bei Vereinstreffen habe man sich nur über die Situation in der Welt beraten, blieb er allgemein.
Auch der Verteidiger meinte, dass sein Mandant nicht zu einer staatsfeindlichen Verbindung gehöre, da der ICCJV mit seinen rund 100 Mitgliedern nicht eine „demokratisch parlamentarische Staatsform erschüttern“ wolle. Am ehesten handle es sich um eine „ideologisch esoterische Gruppierung mit Verschwörungstheorien“.
"Impulsiv"
Seinen Mandanten bezeichnete er als „impulsiv“ und „querulantisch“. Bereits bei der Sicherheitskontrolle am Eingang des Gerichts hatte dieser in der Früh das Tragen einer FFP2-Maske abgelehnt und forderte vom Wachdienst einen Ausweis. Im Schwurgerichtssaal trug er den Schutz dann doch, wenn auch nur über dem Mund.
Ganz so harmlos sei laut Anklageschrift der ICCJV aber nicht. Für die Staatsanwaltschaft hatte die Verbindung zum Ziel, die ordentliche Gerichtsbarkeit der Republik Österreich zu erschüttern und eine Übergangsregierung bilden zu wollen. So soll sie geplant haben, eine Rechtsanwältin zu entführen sowie den damaligen Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, zu verhaften. In dem Zusammenhang wurden im April 2017 bereits Mitglieder der Verbindung vom Landesgericht Krems verurteilt.
Am ersten Verhandlungstag sollten noch der 57-jährige Zweitangeklagte sowie weitere Zeugen zu Wort kommen.