Zoll stellte in OÖ 60 Schmuck- und Kunstgegenstände aus Elfenbein sicher
Mehr als 60 Schmuck- und Kunstgegenstände aus Elfenbein stellten oberösterreichische Zollfahnder nun in einem Haus in Vöcklabruck sicher. Der 62-jährige Hausbesitzer dürfte geplant haben, diese über das Internet zu verkaufen.
Normalerweise kennt man Zollkontrollen am Flughafen oder im Güterverkehr, aber auch den Online-Handel haben Zöllner und Zöllnerinnen im Blick, wie ein aktueller Fall zeigt: So stießen sie im Zuge ihrer Recherchen auf die Verkaufsplattform des 62-Jährigen. Ende Jänner rückten sie schließlich zur Kontrolle aus.
Drei Kilo
Der Pensionist, der die Ware um 12.000 Euro angeboten hatte, zeigte sich kooperativ. Insgesamt konnten die Fahnder drei Kilogramm Elfenbein sicherstellen.
„Der Handel mit derartigen Antiquitäten, also Statuetten, Schnitzereien oder Schmuckstücken, die Elfenbein enthalten und vor mehr als 50 Jahren erworben wurden, war bisher ohne Bescheinigung erlaubt – das ist durch eine EU-Verordnung nun anders: Kauf, Verkaufsangebote sowie Erwerb von Produkten aus Elefanten-Elfenbein sind ausnahmslos genehmigungspflichtig“, erklärt Vorständin des verantwortlichen Zollamts Österreich, Heike Fetka-Blüthner.
Lob
Der Mann wird nun angezeigt: Bei vorsätzlichem Handeln droht eine mehrjährige Freiheitsstrafe oder Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen.
Finanzminister Magnus Brunner lobte die Arbeit der Zollbeamten am Montag in einer Aussendung: „War Elfenbein früher ein Prestigeobjekt und Kunstmaterial, wird es heute zu Recht als Resultat von Wilderei und Bedrohung für Elefanten angesehen und unterliegt deshalb dem Artenschutz. Durch die professionellen Kontrollen auf Basis des Artenschutzgesetzes trägt der österreichische Zoll zum Erhalt und Schutz vieler gefährdeter Wildtierarten bei.“