Chronik/Oberösterreich

Impfschäden: Es brodelt in der Gerüchteküche

Frau Z. kennt jemanden, der von jemanden gehört hat, dessen Schwägerin durch die Corona-Impfung diese und jene Schäden davongetragen haben soll. Die Gerüchteküche ist derzeit arg am Brodeln. Hakt man nach und will wissen, wer denn das genau sei, ob man mit dieser Person Kontakt aufnehmen und persönlich reden könne, wird oft abgewimmelt, auf später vertröstet oder gar nicht reagiert. Auch in den sozialen Medien machen wildeste Gerüchte über angebliche Impfschäden die Runde. Hier wird oft ohne Hinterfragen weitergeschickt, geteilt und kommentiert.

Fakten

Schlimm ist auch jener Fall einer 30-jährigen Niederösterreicherin, die vor Weihnachten aufgrund eines epileptischen Anfalls verstarb. Schon am Tag nach dem Tod machte im Ort das Gerücht die Runde, die Frau sei an den Folgen der Impfung verstorben. Fakt ist, dass die 30-Jährige aus medizinischen Gründen eine der wenigen Personen war, die aufgrund der Epilepsie nicht geimpft werden konnten. Falschinformationen dieser Art, die Unruhe, Angst und Misstrauen schüren, machen beizeiten genauso schnell die Runde wie verifizierte Fakten.

Im Vorjahr sind im Gesundheitsministerium rund 370 Anträge auf Schadenersatz nach dem Impfschadengesetz an den Staat gestellt worden. Im Jahr 2020 waren es zwar nur 10 dieser Anträge, 2021 wurden aber natürlich auch überproportional mehr Menschen geimpft (siehe Zusatzartikel unten).

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Ernst zu nehmen sind jene, die tatsächlich Veränderungen im Körper feststellen und öffentlich dazu stehen. Einer davon ist Gerhard Hartmann, Lauflegende und 58-facher österreichischer Staatsmeister. Er verspürt Folgen der Impfung. Der 67-Jährige ist zweimal geimpft. „Ich habe unregelmäßige Muskelkrämpfe. Auch während der Nacht“, sagt er im Gespräch mit dem KURIER. Seine Leistungsfähigkeit sei eingeschränkt. Der Arzt, der ihn geimpft habe, habe gemeint, das könne bei Menschen mit hoher Leistungsfähigkeit passieren. Der Arzt habe nicht sagen können, ob diese wieder zurückkomme.

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370 Anträge auf Schadenersatz im Jahr 2021

10 Anträge auf Schadenersatz nach dem Impfschutzgesetz waren es 2020. 2021 reichten rund 370 Menschen ein, Bundesländerzahlen werden nicht extra ausgewiesen. Was wie eine enorme Steigerung aussieht, muss proportional zur Zahl der Impfungen bewertet werden: „Wenn wir  nun 370 Anträge nach dem Impfschadengesetz haben, betrifft es etwa einen Antrag auf 50.000 durchgeführte Impfungen“, erklärt Infektiologe Herwig Kollaritsch.

Unter den Anträgen seien sicherlich einige tatsächliche Impfschäden. Für eine Anerkennung muss eine Wahrscheinlichkeit gegeben sein: Nach der wissenschaftlichen Lehrmeinung muss erheblich mehr für einen Zusammenhang  mit der Impfung sprechen als dagegen. Das muss durch medizinische Gutachten festgestellt werden. „Aus der Vergangenheit wissen wir, dass 10 bis 15 Prozent der Anträge positiv erledigt werden“, so der Experte.

Das Gesetz sieht eine Entschädigung von 1.300 € vor, wenn jemand einen schweren Impfschaden ohne Dauerfolgen erlitten hat. Bei massiven Dauerfolgen gibt es Zahlungen bis zu 2.700 €/Monat.

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