Chronik/Oberösterreich

Bewusstlosen Mann angezündet: Lebenslange Haft für Mord in Linz

Es bleibt bei lebenslanger Haft für zwei Letten, die 2020 einen 50-jährigen Landsmann in einem Linzer Hotelzimmer niedergeschlagen, mit Alkohol übergossen und angezündet haben. Das Oberlandesgericht Linz folgte den Strafberufungen der Männer am Donnerstag nicht und bestätigte damit die Strafzumessung des Erstgerichts.

Die beiden waren im September 2020 mit dem späteren Opfer und zwei weiteren Männern nach Linz gekommen, mutmaßlich um Geld zu waschen. Alle hatten bereits kriminelle Karrieren hinter sich, einer der Verurteilten und das Opfer sind sogar schon wegen Mordes gesessen. In einem Hotelzimmer kam es dann nach dem Genuss von reichlich Alkohol zu einem Streit. Bei der folgenden Rauferei wurde der 50-Jährige schwer verletzt, danach verließen die anderen zunächst den Raum. Die beiden Beschuldigten kamen aber später zurück, übergossen den Bewusstlosen mit Rum und zündeten ihn an. Ihr Komplize erlitt schwere Verbrennungen und starb wenig später im Spital.

Rechtskräftig

Die beiden Letten wurden im November des Vorjahres wegen schwerer Körperverletzung, Mordes durch das Legen von Feuer und Brandstiftung schuldig gesprochen. Wegen der zum Teil einschlägigen Vorstrafen und weiterer erschwerender Umstände war bei der Strafbemessung für Milde wenig Spielraum. Vor allem das Ausnützen der Hilflosigkeit des Opfers und die heimtückische sowie grausame Tatbegehung wertete das Erstgericht als erschwerend. Ein weiterer Komplize, der bei der Rauferei dabei war, hatte im November rechtskräftig zwei Jahre wegen schwerer Körperverletzung ausgefasst.

Die Schuldsprüche gegen die beiden Haupttäter wurden vom Obersten Gerichtshof bereits bestätigt. Das Oberlandesgericht Linz hatte in einer Verhandlung mit hohen Sicherheitsvorkehrungen nur mehr über die Frage des Strafmaßes zu befinden. Der Richtersenat sah die Strafzumessungsgründe ähnlich wie das Erstgericht, ortete eine „hohe kriminelle Energie“ und erachtete eine lebenslange Haftstrafe für tat- und schuldangemessen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.