Bankraub-Prozess in Linz: Freispruch für Frau und Haft für Mann
Mit einem Freispruch für die Frau und einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten für den Mann hat am Freitag in Linz der Prozess gegen ein Pärchen wegen eines Überfalls auf eine Bankfiliale im Stadtteil Keferfeld geendet. Im Juni 2020 soll der damals 25-Jährige in dem Geldinstitut eine Angestellte mit einer Bombenattrappe bedroht haben. Die Beute deponierte er im Radanhänger seiner 23-jährigen Freundin, die deswegen als Beitragstäterin mitangeklagt war.
Der inzwischen 26-Jährige hatte vor den Schöffen ein reumütiges Geständnis abgelegt. Nicht nur wegen schweren Raubs sondern auch wegen versuchter Nötigung, schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung im Zusammenhang mit einem Mitte Juli 2020 erfolgten Fluchtversuch aus dem Neuromed Campus in Linz, wo er wegen einer Selbstmordankündigung war, bekannte er sich schuldig.
"Tief verzweifelter Menschen"
„Mein ganzes Leben war zusammengebrochen. Eines nach dem anderen ist gescheitert“, nannte der Angeklagte als Motiv für den Überfall. Erst habe er den Platz für die Abendmatura, dann seinen Teilzeitjob verloren, auch den Führerschein schaffte er nicht. Bei seinem Mandanten handle es sich „nicht um einen Schwerkriminellen sondern um einen tief verzweifelten Menschen“, meinte der Verteidiger. Die Schulden des jungen Mannes betrugen im Juni 2020 rund 30.000 Euro.
So baute er eigenen Aussagen zufolge einen bombenähnlichen Gegenstand, kramte seine alte Schreckschusspistole hervor und packte beides gemeinsam mit Gewand in eine Sporttasche. Am 26. Juni sei er dann mit der Freundin zu einer, wie er ihr sagte, Radtour aufgebrochen. Die Sporttasche gab er in den Hundeanhänger des Fahrrades der Frau, schilderte der Angeklagte dem Gericht. Dann musste er noch einmal schnell weg und sie sollte auf ihn warten.
Mit der Sporttasche machte er sich auf den Weg zur Bank.
Drohte Bombe zu zünden
In der Filiale drohte er, eine Bombe zu zünden, wenn er nicht Geld erhalte. Dann zog er die Schreckschusspistole und forderte eine Angestellte auf, Bares in einen schwarzen Plastiksack zu geben. Als der Angeklagte die Beute hatte, flüchtete er. Er kehrte zu seiner wartenden Freundin zurück und gab die Tasche mit der Beute wieder in den Hundeanhänger. Dann meinte er, noch einmal zu einem Freund zu müssen, worauf sie heim radelte.
Auf dem Weg dorthin wurde sie von Polizisten geschnappt. Der Mann stellte sich später freiwillig, als die Polizei ihn vor der Wohnung der Freundin abpasste und gab die „Verzweiflungstat“ zu. Das Schöffengericht folgte dem Antrag des Verteidigers und fällte ein mildes Urteil. Die Richterin blieb mit drei Jahre und neun Monaten Gefängnis im unteren Drittel des Strafrahmens. Auf schweren Raub stehen bis zu 15 Jahre Haft.
Die junge Frau beteuerte vehement, in den Plan nicht eingeweiht gewesen zu sein. Sie sei geschockt gewesen, „mir war schwindlig und schlecht“, als Polizisten mit Maschinenpistolen sie anhielten. Eine Mittäterschaft konnte ihr laut Richterin „nicht mit Sicherheit nachgewiesen“ werden, weshalb die 23-Jährige im Zweifel freigesprochen wurde. Beide Urteile sind rechtskräftig.