SKN St. Pölten: Clubchef geht von baldiger Spielgenehmigung aus
Fußball-Zweitligist SKN St. Pölten ist optimistisch, die Spielgenehmigung für die kommende Saison im zweiten Anlauf zu bekommen. Den Niederösterreichern wurde die Lizenz in erster Instanz verwehrt, nun ruhen die Hoffnungen auf dem Protestkomitee, wie Präsident Helmut Schwarzl am Freitag in einer Aussendung erklärte.
"Die Nichterteilung der Lizenz für die kommende Saison in erster Instanz ist zwar ein Rückschlag, von dem wir als Verein allerdings überzeugt sind, dass er in zweiter Instanz behoben werden wird. Die noch nachzuliefernden Unterlagen wird der spusu SKN St. Pölten in den kommenden Tagen fristgerecht an den Senat 5 übermitteln, um so die Lizenz für die Saison 2022/2023 zu erhalten", meint Schwarzl.
Der Clubchef sprach von einer "finanziell angespannten Situation" nach dem Abstieg im Vorjahr und betonte außerdem: "Festzuhalten bleibt in diesem Zusammenhang auch, dass die laufende Saison zum Zeitpunkt der Übergabe der Agenden an die neue Geschäftsführung nicht ausfinanziert war und sich der Verein mit einigen Verbindlichkeiten konfrontiert sah, wodurch die neue Unternehmensleitung bereits zu Beginn vor eine große Aufgabe gestellt wurde."
Urteil bis 27. April
Mittlerweile sei es aber den beiden neuen Geschäftsführern Matthias Gebauer und Jan Schlaudraff gelungen, "diese schwierige Situation seit ihrem Amtsantritt gut zu meistern und kostensenkende Maßnahmen und Umstrukturierungen durchzuführen. Eine Tatsache, die sich mittlerweile auch positiv in vielen Bereichen des Vereins widerspiegelt", sagte Schwarzl.
Das Protestkomitee urteilt bis spätestens 27. April. Danach kann innerhalb von acht Tagen eine Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden. Dabei sind allerdings keine neuen Beweismittel mehr zulässig. Eine etwaig notwendige Entscheidung wird dann aufgrund der UEFA-Frist bis 31. Mai getroffen.
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