Mikl-Leitner im Zeugenstand: Was die Landeshauptfrau zur Causa Drasenhofen sagte
Die neue Woche begann für Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Landesgericht im St. Pölten. Sichtlich entspannt und ohne Sicherheitsleute erschien die Politikerin vor dem Schwurgerichtssaal und beantwortete die Fragen von Journalisten.
Ein paar Minuten später mussten sie abermals Fragen beantworten. Da saß Mikl-Leitner bereits im Zeugenstand. FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl nahm zwei Meter entfernt Platz: auf der Angeklagebank. Die Schöffenverhandlung dreht sich um die Verlegung von Minderjährigen in das mit Stacheldraht begrenzte Asylquartier Drasenhofen 2018.
"Kein pädagogisches Konzept"
„Mein Büro hat mich darüber in Kenntnis gesetzt, dass es hier eine ganz klare Meinung der unabhängigen Kinder- und Jugendanwältin gibt, wonach diese Zustände nicht den Anforderungen entsprechen, um Kinder und Jugendliche unterzubringen“ - es habe etwa kein pädagogisches Konzept gegeben, sagte Mikl-Leitner. Deshalb habe sie gebeten, sofort die Verlegung in eine adäquate Einrichtung zu veranlassen.
Weil sich Waldhäusl dafür nicht zuständig fühlte, sei der Verfassungsdienst gebeten worden, diese Sache juristisch zu prüfen. „Keinerlei Wahrnehmung“ hat Mikl-Leitner, ob die Jugendlichen durchgängig in der Grundversorgung waren.
Über Planungen für das Asylquartier Drasenhofen hatte Mikl-Leitner „keinerlei Informationen“, weil dies in den Verantwortungsbereich des Landesrats falle. Zu Waldhäusl meinte sie auf Frage der Richterin: „Ich denke schon, dass er gewusst hat, wofür er zuständig ist.“ Nach etwas mehr als zehn Minuten war die Befragung der Landeshauptfrau beendet.
Waldhäusl legte daraufhin dem Schöffensenat ein Foto eines mit Stacheldrahtzaun begrenzten Gebäudes in Zwentendorf (Bezirk Tulln) vor, in dem seinen Angaben zufolge 153 niederösterreichische Volksschulkinder ein Jahr lang unterrichtet wurden. Das sei damals nicht pädagogisch beanstandet worden. Es sei hier nicht geprüft geworden, ob die Kinder in ihrer Entwicklung gefährdet sind. In Bezug auf Drasenhofen „von einem Gefängnis zu sprechen, ist für mich scheinheilig“, meinte Waldhäusl. Die Übersiedlung von Flüchtlingen sei Sache der Einrichtungen, betonte die frühere Landesbedienstete. Wenn sich ein Jugendlicher geweigert habe, sei er auch nicht verlegt worden.
Vorwurf des Amtsmissbrauchs
Die beiden Beschuldigten sollen laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zumindest 14 jugendliche Flüchtlinge in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt haben, weil sie die Verlegung in das Quartier Drasenhofen veranlasst haben sollen. Damit seien die Jugendlichen einer „ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen“ worden.
Der ehemaligen Landesbediensteten wird neben Amtsmissbrauch auch Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung angelastet, weil sie im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben soll. Waldhäusl und die Mitangeklagte haben sich nicht schuldig bekannt.
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