Freiheitsstrafen nach Diebstählen in St. Pöltner Innenstadt
Von Sophie Seeböck
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Drei tschechische Staatsbürger mussten sich am Mittwoch vor dem Landesgericht St. Pölten wegen gewerbsmäßigem Diebstahl verantworten. Ende Oktober 2020 beraubten die beiden Männer mit einer Mittäterin insgesamt sieben innerstädtische Geschäfte der Landeshauptstadt, wobei sie Parfums, Rasierer und Kleidung erbeuteten.
Präparierte Taschen
Dank einer mit Alufolie ausgelegten Tasche und Geschenkbox umgingen sie die Diebstahlsicherung der Geschäfte. Das Diebesgut, welches in Tschechien verkauft werden sollte, verstauten sie in einem Schließfach am Bahnhof.
In Österreich war es ihre erste Straftat, doch einer der Männer saß bereits wegen Diebstählen in Tschechien hinter Gittern. Sein ebenfalls vorbestrafter Komplize hatte in St. Pölten außerdem einen Schlagring dabei, was sich erschwerend auf das Urteil auswirkte.
Gestaffelte Freiheitsstrafen
Da sich die Drei vor Gericht schuldig bekannten, wurden gestaffelt (teil)bedingte Freiheitsstrafen über sie verhängt. Der Erstangeklagte muss für 18 Monate, davon sechs unbedingt, ins Gefängnis. Der zweite zwölf Monate, davon drei unbedingt.
Die zehnmonatige Haftstrafe der Frau wurde komplett bedingt. Alle Strafen unterliegen einer Bewährungsfrist von drei Jahren. Die Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel.