Chronik/Niederösterreich/Sankt Pölten

Eiernockerl-Posting brachte Impfgegner bedingte Haftstrafe ein

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Derzeit ist es so, dass in den Verhandlungssälen im Landesgericht St. Pölten keine Maske getragen werden muss. Wer geimpft oder getestet ist, kann frei durchatmen. Herr R. aus dem Bezirk Tulln lässt die Maske zu Beginn des Prozesses auf. „Sie haben es nicht so mit dem Impfen, stimmt’s?“, sagt der Richter. „Ja“, antwortet der 35-Jährige, der gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben soll, und deshalb auf der Anklagebank sitzt. Aber weil er sich ausnahmsweise vor dem Prozess testen ließ, darf er dann doch noch die Maske abnehmen.

Mit seiner Meinung hält R. nicht hinter dem Berg. Auf Facebook sehr aktiv, brachten ihm drei Postings nun große Probleme mit der Justiz ein.

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Da ist zum Beispiel die Sache mit den Eiernockerln. Am 19. April 2021 postete R.: „Nicht vergessen, morgen gibt es Eiernockerl!“ Versehen ist der Eintrag mit einem Emoji, das die Hand streckt. Laut Staatsanwalt hat der Angeklagte damit gegen das Verbotsgesetz verstoßen, weil Eiernockerl angeblich Adolf Hitlers Lieblingsspeise waren. Zudem wurde der Eintrag ausgerechnet einen Tag vor Hitlers Geburtstag platziert.

Polizist verurteilt

Vorwürfe dieser Art sind in Österreich übrigens keine Seltenheit, erst im vergangenen April wurde einem Polizisten aus dem Burgenland genau aus diesem Grund der Prozess gemacht. Urteil: Zehn Monate bedingte Haft und 6.300 Euro Geldstrafe. Außerdem wurde der Beamte vorläufig vom Dienst suspendiert.

Aber zurück zu Herrn R. Zu zwei weiteren Postings, die ebenfalls auf seiner Facebook-Seite auftauchten, hat der Richter ebenfalls Fragen. Auf einem Bild, das bearbeitet wurde, ist das Tor des Konzentrationslagers Auschwitz zu sehen. Statt der Aufschrift „Arbeit mach frei“, ist in dem Posting der Spruch „Testen macht frei“ zu lesen. Und auch ein Davidstern mit dem Logo „Nicht geimpft“ ist auf der Seite des 35-Jährigen zu finden.

Nicht rechtskräftig

„Es ist doch so, dass Menschen, die nicht geimpft sind, wie Aussätzige behandelt werden“, behauptet R., der sich nicht schuldig bekennt. Die Beratung der Geschworenen dauert nicht lange, das Eiernockerl-Posting bringt dem Arbeiter aus dem Bezirk Tulln schließlich eine Verurteilung ein. 12 Monate bedingte Haft, nicht rechtskräftig.

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