NÖ: So sieht das Corona-Datenblatt für die Wirte aus
Jetzt also auch in Niederösterreich: Ab 5. Oktober gilt in den Wirtshäusern Registrierungspflicht. Betroffenen sind jene Gastro-Betriebe, die sich in Bezirken mit der Ampelfarbe Orange befinden. An der Sperrstunde ändert sich derzeit noch nichts, sie wird erst bei der Farbe Rot auf 22 Uhr heruntergesetzt.
Strafen sind möglich
"Mit dieser Maßnahme wollen wir wirkungsvoll dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, aber gleichzeitig den Gästen einen unbeschwerten Wirtshausbesuch emöglichen", betonte Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben soll es zu einer Verwarnung kommen. Fruchtet diese nicht, sind auch Strafen möglich", sagte der ÖVP-Politiker.
"Wir wollen vermeiden, dass die Sperrstunde - wie das in anderen Bundesländern bereits der Fall ist - vorverlegt wird. Daher ist es wichtig, dass die Gäste-Registrierung lückenlos umgesetzt wird", sagte WKNÖ-Tourismusspartenobmann Mario Pulker.
Keine Registrierung im Schanigarten notwendig
Es gilt: Die Betreiber müssen die Daten vier Wochen aufbewahren und auf Verlangen der Gesundheitsbehörde übermitteln. "Ob die Gästeregistrierung auf einem Blatt Papier oder auf digitalem Weg erfolgt, ist egal", so Pulker. Für Kunden, die im Schanigarten sitzen, ist übrigens keine Registrierung notwendig.