Niederösterreich sagt Bodenspekulanten den Kampf an
Für ÖVP-Landesvize Stephan Pernkopf ist es „das größte Bodenschutzpaket in den letzten Jahrzehnten“, für Wiener Neustadts Bürgermeister Klaus Schneeberger „ein Mittel, um die Zersiedelung stoppen zu können“. Und Rudolf Scheuvens, Dekan der Fakultät für Architektur und Raumplanung der TU Wien, spricht von einem „wichtigen Schritt auf dem Weg in die Zukunft“. Die Rede ist von einer umfassenden Novelle des Raumordnungsgesetzes, die im kommenden November in Kraft treten soll. Der KURIER hat die Punkte im Überblick:
Infrastrukturkosten
Bei allen Neuwidmungen wird es künftig verpflichtende Mobilisierungsmaßnahmen geben. Sollten also neu gewidmete Bauparzellen innerhalb von sieben Jahren nicht bebaut werden, werden sie automatisch zurückgewidmet oder müssen zum Beispiel der Gemeinde zum Kauf angeboten werden. „Dadurch werden auch Infrastrukturkosten für die Gemeinden gespart“, betont Schneeberger.
Geht es nach dem neuen Gesetz, sollen künftig auch Parkplätze bei Handelseinrichtungen beschränkt werden. Demnach dürfen bei einer Verkehrsfläche von mehr als 750 nur mehr die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstellplätze ebenerdig im Freien errichtet werden, bei kleineren Nahversorgern die eineinhalbfache Anzahl der Pflichtstellplätze. Sind mehr Stellflächen erwünscht, müssen diese im Gebäude (Tiefgarage oder am Dach) errichtet, oder mit einer Fotovoltaik-Anlage überdacht werden.
Raumordnungsprogramm
Strengere Kriterien gelten künftig aber auch für die Fotovoltaik-Anlagen selbst. Jene, die mehr als zwei Hektar Fläche einnehmen, werden in Zukunft in einem eigenen sektoralen Raumordnungsprogramm ausgewiesen sein müssen, bevor Gemeinden eine diesbezügliche Widmung einreichen können. „Prinzipiell wollen wir diese Anlagen auf Dächern, Lagerhallen und alten Deponien bevorzugen“, bringt es Pernkopf auf den Punkt.
Verkehrskonflikte entschärfen
Einen breiten Raum in der Novelle nehmen aber auch die neuen Widmungskategorien ein, die künftig Verkehrskonflikte entschärfen sollen. Wohngebäude mit einer Geschoßflächenzahl (Verhältnis der Flächen der oberirdischen Geschoße von Gebäuden zur Bauplatzgröße, Anm.) über eins brauchen zukünftig die neue Widmungskategorie für den großvolumigen Wohnbau.
Neue Betriebsansiedelungen, die mehr als 100 Fahrten pro Tag und Hektar erzeugen, brauchen eine neue Widmungskategorie, damit die Verkehrsströme analysiert werden können. Erweiterungen bestehender Betriebe sind davon ausgenommen.