Schremser Hochzeits-Cluster erneut vor Landesgericht Krems
Von Sophie Seeböck
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Fast neun Monate ist es mittlerweile her, dass eine Hochzeit in der Waldviertler Gemeinde Schrems für Schlagzeilen sorgte. Etwas mehr als 200 Personen hatten die Veranstaltung besucht, wobei aber ein Corona-Cluster ausgebrochen war. Rund 60 Infizierte konnten darauf zurückgeführt werden.
Rechtliche Konsequenzen
Doch erst vor Kurzem wurden die ersten gerichtlichen Konsequenzen vor dem zuständigen Landesgericht in Krems verhandelt. Ein Kellner, der auf der Hochzeit schwarz gearbeitet hatte, verschwieg seinen Besuch beim Contact-Tracing. Dabei einigte man sich auf eine Diversion, der Angeklagte musste 20 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.
Am Montag musste sich eine 22-jährige Hochzeitsbesucherin vor Gericht verantworten. Ihr wurde zur Last gelegt, andere Menschen durch ihre Infektion in Gefahr gebracht zu haben, da sie ebenfalls beim Contact-Tracing ihre Teilnahme an der Feierlichkeit verheimlicht haben soll.
Als sie einige Tage nach der Hochzeit grippeähnliche Symptome entwickelte, hätte sie diese einfach Auskurieren wollen. Doch als in ihrem Umfeld immer mehr Fälle auftraten, kontaktierte sie 1450. Deshalb wurde sie erst acht Tage nach dem Besuch positiv getestet. Dass sie die Hochzeit beim Nachvollziehen ihrer Kontakte nicht erwähnte, bestritt die Frau vor Gericht aber. "Ich habe das niemals verschwiegen. Wieso sollte ich?", fragte die Angeklagte die Richterin.
Freispruch
Auch der als Zeuge geladene Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft Gmünd konnte sich nicht mehr erinnern, ob er die Angeklagte explizit nach ihrem Besuch auf der Hochzeit gefragt hatte. "Grundsätzlich fragten wir damals immer nur nach den Kontakten in den letzten 48 Stunden", so der Arzt. Die Hochzeit lag zum Zeitpunkt des Gesprächs aber über eine Woche zurück.
Die Richterin konnte kein Fehlverhalten der Angeklagten feststellen. Sie wurde freigesprochen.