Nachbarschaftsstreit im Waldviertel eskaliert: Haftstrafe für 69-Jährigen
Von Sophie Seeböck
Der KURIER berichtet verstärkt aus Krems und der Region Wachau. Wenn Sie über alle wichtigen Themen in der Region informiert bleiben wollen, dann können Sie sich hier oder am Ende des Artikels für den wöchentlichen Newsletter "Nur in Krems" anmelden.
Immer wieder war der Platz zwischen den Häusern zweier Männer aus Bad Großpertholz (Bezirk Gmünd) Schauplatz von Streitigkeiten geworden. Zwei Zwischenfälle wurden am Dienstagmittag vor dem Landesgericht Krems nun verhandelt.
Zum Ausweichen genötigt
Einerseits soll der 69-jährige Angeklagte im November des Vorjahres seinen 57-jährigen Nachbarn „mit Gewalt zu einer Handlung genötigt“ haben, so die Anklage. Konkret fuhr der Waldviertler mit dem Auto rückwärts aus seinem Hof. Der Nachbar wiederum wollte ihn am Umkehren auf seinem Grundstück hindern, indem er sich auf der Grundgrenze positionierte. Das soll der 69-Jährige aber ignoriert haben und weiter auf den Kontrahenten zugefahren sein. Nur durch einen Sprung zur Seite konnte sich der Nachbar vor einem Zusammenstoß retten, wie ein Überwachungsvideo zeigte.
Der zweite Vorfall ereignete sich im Jänner 2021, als der Angeklagte mit einer Schneefräse den Hof räumte. Obwohl der Nachbar gerade seinen Teil mittels Schaufel von Schnee befreite, soll der Pensionist versucht haben, mit der Fräse auf die andere Seite zu fahren. „Ich wollte ihn davon abhalten mein Grundstück zu befahren“, schilderte der 57-Jährige vor dem Landesgericht als Zeuge. „Er ignoriert aber einfach alle Grenzen.“
Mit Schneefräse verletzt
Mit Fußtritten gegen die Fräse will sich der Zeuge gegen die unerwünschte Räumaktion gewehrt haben. Dann habe sich der Auswurfschacht der Schneefräse in Richtung des 57-Jährigen gerichtet, er wurde im Gesicht und am Oberkörper von Schnee getroffen und, wenn auch nicht sichtbar, verletzt. Für die Richterin konnte dabei trotz Überwachungsvideo aber nicht von Körperverletzung ausgegangen werden – der Angeklagte wurde freigesprochen.
Beim ersten Vorfall sei der Tatbestand der Nötigung aber erfüllt. Für den insgesamt mehr als 20-mal vorbestraften Angeklagten, elfmal wegen Körperverletzung, setzte es dafür nun seine erste Haftstrafe. Er muss neun Monate, davon sechs bedingt, ins Gefängnis. Außerdem wurde er zu einem Antiaggressionstraining verpflichtet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.