Häftling nach Messerattacke auf Wachebeamten in Krems vor Gericht
Wegen versuchten Mordes ist am Montag ein Häftling in Krems vor Gericht gestanden. Dem 26-Jährigen wird angelastet, Ende 2020 in der Justizanstalt Stein einen Beamten mit einem Besteckmesser angegriffen zu haben. Die Anklage umfasst noch weitere Vorwürfe. Der Tschetschene bekannte sich im Geschworenenprozess teilweise schuldig, bestritt aber einen Mordversuch und Wiederbetätigung. Ein Urteil soll beim zweiten Termin der Verhandlung am 21. Juni fallen.
Attacke mit geschliffenem Buttermesser
Der Prozess fand unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt, der Angeklagte wurde während der Verhandlung von mehreren schwerbewaffneten Beamten bewacht. Der Insasse hatte laut seiner Aussage Ende 2020 nach Drogenkonsum in Haft "kalten Entzug gehabt" und war wütend, weil er mit seinem ebenfalls inhaftierten Bruder sprechen wollte.
Als der Tschetschene am 3. Dezember 2020 in die Sonderabteilung für erhöhte Sicherheit verlegt werden sollte, soll er seine Zelle geflutet, mehrere Schichten Kleidung angezogen und - mit den Händen hinter dem Rücken - bei Betreten des Raums durch das Zugriffsteams "Allahu Akbar" ("Gott ist groß") gerufen haben. Ein Justizwachebeamter berichtete, er sei mit einem "Frontkick", einem Fußtritt wie beim Kickboxen, attackiert worden. Zweimal soll der Beschuldigte danach mit einem Besteckmesser, dessen Spitze zugeschliffen war, in Richtung des Halses des 42-Jährigen gestochen haben. Der KURIER berichtete:
Der Uniformierte blieb unversehrt: Bei einem Versuch traf der Angeklagte den Schutzhelm des Attackierten, "den zweiten Hieb habe ich mit der rechten Hand blocken können", sagte der Beamte im Zeugenstand. Der 42-Jährige hatte den Eindruck, dass der Angriff "geplant war". Ein Kollege des Attackierten schilderte: "Wir sind hinein, und er hat ihn direkt angehupft." Ein weiterer Beteiligter sprach von "schnellen, gezielten Bewegungen" mit dem Messer. Mit der Schutzausrüstung bekleidet zeigten Beamte der Justizanstalt Stein auf Bitte der vorsitzenden Richterin im Anschluss an ihre Befragungen, wie sie sich beim Einsatz am 3. Dezember 2020 positioniert hatten.
Wiederbetätigung bis Widerstand gegen die Staatsgewalt
Der Insasse erzählte, er habe das Besteckmesser mit Schleifpapier eines Mithäftlings vorne zugespitzt, weil er es als Schraubenzieher verwenden wollte, um seinen Fernseher mit Boxen zu verbinden. "Mein Ziel war nicht, dass ich einen Beamten umbringe", sondern er habe aus der Zelle hinauslaufen wollen, schilderte der Tschetschene.
Das Tatmesser verursacht laut einem Gutachter in der Regel keine lebensgefährlichen Verletzungen. Im Einzelfall könne man tiefer einstechen. Als "nicht aussagekräftig" bezeichnete der Sachverständige einen Versuch, bei dem mit einem ähnlichen Messer auf einen Schweinsschlögel eingestochen wurde.
Vorgeworfen wird dem Angeklagten auch Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung sowie Sachbeschädigung. Am 28. November 2020, also kurz vor dem Messerangriff, soll der Mann durch die Speiseklappe in Richtung eines Beschäftigten geschlagen, diesen jedoch verfehlt haben. Der Beschuldigte wurde in die Justizanstalt Graz-Karlau verlegt, wo er seine Drohungen gegen das Personal fortsetzte.
Aus Teilen einer Bettdecke soll der Insasse eine Puppe, die eine Maschinenpistole in der Hand hielt, sowie den Begriff "Jihad" gebastelt und auf den Boden seines Haftraumes gelegt haben. Weil er auf einem Schriftstück, das er einem Justizwachebeamten übergab, neben Hassparolen u.a. "Sieg Heil" geschrieben und ein Hakenkreuz gemalt hatte, steht der Mann zudem wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes vor Gericht.
"leicht zu reizen"
Der 26-Jährige weist drei einschlägige Verurteilungen auf. Seit 2015 befindet sich der Beschuldigte in Justizanstalten, "weil er auch in Haft nicht aufhört, strafbare Handlungen zu setzen", sagte die Staatsanwältin: "Wir haben hier einen IS-Sympathisanten sitzen, eine Person, die mit dem Nazi-Regime sympathisiert und die tagtäglich die Arbeit der Justizwache erschwert." Der Verteidiger sagte, der Beschuldigte sei "leicht zu reizen" und bereits "in frühen Jahren ins Gefängnis gekommen". Zum Anklagepunkt der Wiederbetätigung meinte der Rechtsanwalt, sein Mandant "hat irgendwas in seiner Verzweiflung auf einen Zettel geschmiert".
Als nächster Termin der Geschworenenverhandlung ist der 21. Juni fixiert. Nach weiteren Zeugenbefragungen soll an diesem Tag ein
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