Chronik/Niederösterreich

NÖ: Ausreisekontrollen laufen vermutlich bis Montag weiter

Die Corona-bedingten Ausreisekontrollen werden nach der Ankündigung der Bundesregierung vom Freitagabend fallen. In Niederösterreich sind die 3G-Nachweise in den mittlerweile sechs betroffenen Regionen am Samstag allerdings nach wie vor überprüft worden. „Wir gehen davon aus, dass wir ab Montag nicht mehr kontrollieren“, sagte Raimund Schwaigerlehner von der Landespolizeidirektion auf APA-Anfrage. Neue Hochrisikogebiete werden jedoch nicht mehr hinzukommen.

Überprüfungen der 3G-Nachweise gab es am Samstag laut dem Sprecher auch im Bezirk Waidhofen a. d. Thaya. Für die Waldviertler Region war die Maßnahme am Freitagnachmittag kommuniziert worden. Eine auf dem Hochrisikogebiete-Erlass des Gesundheitsministeriums fußende Verordnung wurde noch am Abend erlassen. Vorgesehen waren Strafen erst ab Dienstag. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist, in der es nur Abmahnungen geben wird.
Ausreisekontrollen gibt es im Bundesland auch in den Bezirken Amstetten, Melk, Scheibbs und Lilienfeld sowie in der Statutarstadt Waidhofen a.d. Ybbs. Rechnet man Waidhofen a. d. Thaya hinzu, sind fast 300.000 Einwohner betroffen.

Neunkirchen nicht mehr betroffen

Dem Bezirk Neunkirchen, der sich der maßgeblichen Schwelle bei der gemittelten Inzidenz zuletzt angenähert hatte, bleiben Ausreisekontrollen erspart. „In der gestrigen Konferenz der Bundesregierung mit den Landeshauptleuten wurde laut Pressekonferenz vereinbart, dass der Erlass Hochrisikogebiete des Gesundheitsministers vom 26. August mit 8. November aufgehoben wird. Dies wurde uns auch heute auf neuerliche Anfrage vom Bund bestätigt“, hielt Landessanitätsdirektorin Irmgard Lechner auf APA-Anfrage fest.

„Sollte der Bezirk Neunkirchen heute oder morgen den kritischen Wert von 600 in der gemittelten Sieben-Tages-Inzidenz erreichen, wird aus oben genannten Gründen keine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft erlassen. Dies umso mehr, als eine mit heutigem Tag erlassene Verordnung ohnehin erst nach einer Übergangsfrist von drei Tagen in vollem Umfang zur Anwendung kommen würde“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme weiter.