Neusiedler See-Verordnung laut Verfassungsrechtler unzulässig
Seit Mittwoch ist Landeshauptmann Hans Peter Doskozil nach seiner Mitte März erfolgten Stimmband-Operation offiziell wieder im Amt. Tags darauf, am Donnerstag, erließ er eine Verordnung, die Aufsehen erregte: Im Burgenland wird der Zutritt zu Seebädern am Neusiedler See beschränkt.
Demnach dürfen nur Personen, die ihren Wohnsitz im Umkreis von 15 Kilometern haben oder Besitzer von Seehütten, zum "Meer der Wiener", wie der Neusiedler See im Volksmund gern genannt wird. Diese Zutrittsbeschränkungen dürften jedoch unzulässig sein, meint Verfassungsjurist Heinz Mayer.
"Unsachlich"
Es handle sich dabei um eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Diese sei im Sinne des Gesundheitsschutzes zwar möglich, die Beschränkung nach dem Wohnsitz sei aber "unsachlich" und habe "mit Gesundheitsschutz nichts zu tun", sagte er am Freitag gegenüber der APA.
"Es wäre möglich, die Zahl der Personen, die eingelassen werden, zu beschränken oder die Seebäder ganz zu sperren", betonte Mayer. Dass nur Menschen, die in einem Umkreis von 15 Kilometern wohnen, die Seebäder betreten dürfen und damit Gruppen aufgrund ihres Wohnsitzes ausgeschlossen werden, halte er allerdings nicht für verfassungskonform. Das Abstellen auf den Wohnsitz als Kriterium sei unsachlich. "Es könnte immerhin auch sein, dass Ortsansässige nicht in die Seebäder wollen und Menschen, die weiter weg wohnen, wollen, dürfen aber nicht."
Kogler ist skeptisch
Auch Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hat sich bezüglich der am gestrigen Abend von Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) veröffentlichten Verordnung zu Zutrittsverboten "an Gewässern" skeptisch gezeigt. "Es wäre gut, wenn wir bei vergleichbaren Lebensbereichen in Österreich einheitlich vorgehen", so Kogler am Freitag vor Journalisten.
Schließlich gebe es auch in Kärnten Badeseen: "Und es hat sich mir noch nicht erschlossen, dass sich das Coronavirus in Burgenland anders verhalten sollte als in Kärnten."