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Benko-Pferd um 150.000 Euro: Ein angemessenes Geschenk?

Das Erstgericht hatte an dieser Schenkung nichts auszusetzen. Indes fordert René Benkos Masseverwalter das Geld zurück.
PROZESS GEGEN SIGNA-GRÜNDER RENE BENKO UND MITANGEKLAGTE: BENKO

Der KURIER-Bericht über das von René Benkos Masseverwalter erstrittene Urteil gegen Nathalie Benko hat hohe Wellen geschlagen. Benkos Frau muss laut Gericht dem Insolvenzverwalter zwei Millionen Euro zurückzahlen. Doch laut APA haben sowohl der Anwalt von Nathalie Benko als auch Masseverwalter Andreas Grabenweger Berufung gegen das 18 Seiten starke Urteil eingelegt. Letzterer hat sein Rechtsmittel auf eine Zahlung von 150.000 Euro beschränkt. Denn beim Erstgericht ist er mit dieser Rückforderung abgeblitzt.

Aber worum geht es eigentlich? Es geht um ein Pferd um 150.000 Euro als Geburtstagsgeschenk. Was für die meisten Menschen unvorstellbar klingt, war für René Benko und seine Ehefrau Nathalie offenbar Normalität. 

„Anlässlich ihres 40. Geburtstages im Jänner 2023 schenkte René Benko seiner Frau ein Pferd, wobei diese sich das Pferd im Anschluss an ihren Geburtstag erst selbst aussuchen sollte“, heißt es im Urteil des Erstgerichts. „Die Beklagte machte sich daraufhin auf die Suche nach einem geeigneten Pferd. Nachdem sie fündig geworden war, kaufte sie das Pferd, und René Benko refundierte ihr im April 2023 den Kaufpreis in Höhe von 150.000 Euro.“

Schutzbehauptung?

Indes argumentiert der Masseverwalter, dass es sich bei den 150.000 Euro um „kein gebräuchliches Gelegenheitsgeschenk“ handelte.

„Dass René Benko diese Zahlung zur Anschaffung eines Reitpferdes anlässlich des Geburtstages von Nathalie Benko geleistet hat, sei bloß eine Schutzbehauptung“, wird der Masseverwalter im Urteil zitiert. „Durch die Schenkung seien die Gläubiger benachteiligt worden, weil ihr Befriedigungsfonds hierdurch unmittelbar geschmälert worden sei.“ 

Dem widersprach Nathalie Benkos Rechtsvertreter. Im Urteil heißt es dazu: „Dieses Geschenk habe auch den außergewöhnlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen von René Benko entsprochen, es handelt sich daher um ein gebräuchliches und angemessenes Gelegenheitsgeschenk in Erfüllung einer sittlichen Pflicht. René Benko habe die geleisteten Zahlungen nicht in Benachteiligungsabsicht geleistet.“

Luxuriöser Lebensstil

Das Erstgericht hat entschieden, dass dieses luxuriöse Präsent bzw. die Zahlung zum 40. Geburtstag der Hausfrau nicht zurückgefordert werden kann. René und Nathalie Benko pflegten laut Gericht „einen exklusiven und luxuriösen Lebensstil“ – Reisen mit Privatjets, Jachtaufenthalte, luxuriöse Urlaube, eigenes Hauspersonal und teurer Schmuck. Richterin Stefanie Aichberger stufte das teure Reitpferd als „angemessenes Gelegenheitsgeschenk“ ein, das nicht der Anfechtung unterliegt.

Entscheidend war dabei die außergewöhnliche finanzielle Situation von René Benko: Allein 2019 verdiente er mehr als 13 Millionen Euro netto. 2023 zählte er mit einem geschätzten Vermögen von 4,2 Milliarden Euro noch zu den 100 reichsten Österreichern.

Am Ende stellte das Gericht im Ersturteil fest, dass René Benko und seine Frau „es nicht ernstlich für möglich gehalten haben, dass dadurch die Befriedigung der (künftigen) Gläubiger vereitelt, erschwert oder benachteiligt“ wird. Nun muss sich das Oberlandesgericht Innsbruck mit dem Fall befassen.

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