Ist ein Verwaltungshonorar für meine neue Wohnung erlaubt?

Ist ein Verwaltungshonorar für meine neue Wohnung erlaubt?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Heute: Elke Hanel-Torsch – Mietervereinigung

Ich habe eine Wohnung, die als Büro genutzt wurde, erworben. Nun wird mir ein Verwaltungshonorar von 40 Euro im Monat dafür verrechnet, obwohl nichts davon im Vertrag steht. Ist das erlaubt?

Wird die Hausverwaltung durch einen gewerblichen Immobilienverwalter besorgt, so  gibt es keine gesetzliche Begrenzung des Verwaltungshonorars. Es kommt darauf an, welche Vereinbarung die Eigentümergemeinschaft mit dem Verwalter getroffen hat. Es gab zwar Empfehlungen des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, diese waren aber unverbindlich und wurden mit Stichtag 1. 1. 2006 widerrufen. 

Sie sollten den Hausverwalter auffordern, Ihnen die mit der Eigentümergemeinschaft getroffene  Vereinbarung zu übermitteln. Wurde kein Honorar ausdrücklich vereinbart, so gebührt dem Verwalter gemäß der Rechtsprechung ein angemessenes Entgelt. Dies ist im Regelfall günstiger als die vom Fachverband früher empfohlenen Honorarsätze.

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