Hausbesorger legt Flugblätter unerlaubt in alte Briefkästen
Der Hausbesorger in unserer Genossenschaftswohnanlage wurde von der Hausverwaltung gebeten, Flugblätter zu verteilen. Wir haben jedoch noch die alten Briefkästen ohne Schlitz, die man aufsperren muss. Der Hausbesorger hat sie aber – obwohl er keinen Schlüssel haben dürfte – dennoch zwei Mal hineingelegt. Er meinte, er hätte einen Postmitarbeiter darum gebeten. Dieser wiederum sagt, er war es nicht. Ist dieser Eingriff zulässig?
Zunächst ist es eigenartig, dass sich in Ihrer Wohnhausanlage noch die alten Brieffachanlagen befinden, da diese eigentlich bereits ausgetauscht werden sollten. Um sich die Arbeit ein wenig leichter zu machen, hat sich scheinbar der Hausbesorger (der ja über keinen Schlüssel für die einzelnen Briefkästen verfügt) an den Postboten gewandt und ihn um Hilfe gebeten. Dieser bestreitet aber, die Kästchen geöffnet zu haben. Wie das Ganze tatsächlich zustande gekommen ist, wird sich wahrscheinlich nur sehr schwer klären lassen. Grundsätzlich dürfen die Postfächer nur von befugten Personen geöffnet werden.
Ich rate Ihnen, die Hausverwaltung aufzufordern, mit dem Hausbesorger zu sprechen und ihm mitzuteilen, dass die von ihm gewählte Vorgangsweise nicht in Ordnung war. Eine Variante, um solche Vorfälle in Zukunft auszuschließen, wäre der Austausch der alten Postkästen gegen die neuen mit Schlitzeinwurf.
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