Hat meine Tochter Anspruch auf den Hausanteil meines Sohnes?

Hat meine Tochter Anspruch auf den Hausanteil meines Sohnes?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Heute: Rechtsanwalt Peter Hauswirth.

Vor fünf Jahren habe ich meinem Sohn einen Hausanteil geschenkt. Hat meine Tochter nach meinem Ableben auch Anspruch darauf?

Peter Hauswirth: Der Erblasser kann zu Lebzeiten Liegenschaftsanteile durch Schenkungen (auf den Todesfall) an bestimmte Personen übertragen oder mittels einer letztwilligen Verfügung im Rahmen der Testierfreiheit frei über sein Vermögen verfügen und bestimmen, welche Person er zum Erben bestimmt und welche Gegenstände bestimmte Personen nach seinem Tod erhalten sollen. Der Erbanfall entsteht grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Eingeschränkt wird die Testierfreiheit durch die Pflichtteilsansprüche.

Der Ehegatte und die Kinder des Erblassers sind Pflichtteilsberechtigte. Als Pflichtteilsberechtigte steht ihnen ein gesetzlich zwingender Mindestanteil am Vermögen des Erblassers zu. Sollte das Pflichtteilsrecht der Tochter nicht mit geeigneten Zuwendungen unter Lebenden oder von Todes wegen abgedeckt sein, hat der Pflichtteilsberechtigte ein Forderungsrecht gegenüber der Verlassenschaft bzw nach der Einantwortung gegen die Erben auf einen Wertanteil in Geld. Die Tochter hat keinen Anspruch auf den Hausanteil. Auf Antrag der pflichtteilsberechtigten Tochter wäre eine Schenkung des Hausanteils an den Sohn dem Nachlass hinzuzurechnen, wodurch sich der konkrete Wertanteil der Tochter in Geld erhöhen würde.

Hat meine Tochter Anspruch auf den Hausanteil meines Sohnes?

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