Dürfen Heizkosten eines leeren Objekts auf uns aufgeteilt werden?

Dürfen Heizkosten eines leeren Objekts auf uns aufgeteilt werden?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Heute: Elke Hanel-Torsch – Mietervereinigung

Ich habe eine Mietwohnung in einer geförderten Wohnanlage. Das Lebensmittelgeschäft im Erdgeschoß der Anlage ist nach 20 Jahren ausgezogen. Die Kosten für die Zentralheizung wird nun allen Mietern zum ersten Mal verrechnet, obwohl das Objekt seit eineinhalb Jahren leer steht. Ist das rechtens?

Der Betriebskostenanteil für leer stehende Wohnungen darf nicht auf die übrigen Mieter überwälzt werden. Dies gilt auch für verbrauchsabhängige Kosten wie Strom, Heizkosten, Wasser. Grundsätzlich hat also der Vermieter diese Kosten zu tragen. Der prozentuale Anteil dafür errechnet sich nach dem Verhältnis zwischen Nutzfläche des Objektes zur Gesamtnutzfläche des Hauses.

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