Rückruf von Blutdrucksenkern: Medikamente nicht absetzen

Nur ein Messgerät kann verlässliche Blutdruckwerte erfassen.
Mögliche Verunreinigung: Experten warnen davor, Medikamente eigenmächtig abzusetzen. Erste Liste der betroffenen Präparate.

„Es ist ein rein vorsorglicher Rückruf. Patienten sollen auf keinen Fall ihr Blutdruckmedikament eigenmächtig absetzen. Das birgt viel mehr Risiko.“ Das betont Christoph Baumgärtel vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) anlässlich eines der größten Medikamentenrückrufe der vergangenen Jahre: Bestimmte Chargen von rund der Hälfte der  in Österreich zugelassenen Blutdrucksenker, die den Wirkstoff Valsartan enthalten, werden aus dem Handel genommen – europaweit. Bis Donnerstagabend standen 54 Arzneimittel auf der Liste des BASG. Sie sind möglicherweise mit dem Lösungsmittel N-Nitrosodimethylamin verunreinigt. Dieses wird von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. „Es besteht aber nach bisherigen Informationen keine akute Gefahr.“

In einer Stellungnahme, die das BASG am Donnerstagnachmittag veröffentlichte, heißt es: "Eine erste wissenschaftliche Bewertung des Gefährdungspotentials fand bereits auf europäischer Ebene statt und eine akute Gefährdung kann zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden. Da solche Verunreinigungen aus dem Vorsorgeprinzip jedoch nicht zu tolerieren sind, wird ein Rückruf aller potentiell betroffenen Arzneimittel durchgeführt."

Wirkstoff aus China

Bei den betroffenen Medikamenten stammt der Wirkstoff Valsartan von einem chinesischen Produzenten. „Bei einer Änderung im Produktionsprozess dürfte es zu der Verunreinigung gekommen sein“, sagt Baumgärtel zum KURIER. Der Hersteller hat das Problem selbst gemeldet. Acht österreichische Hersteller haben von dieser chinesischen Firma ihr Valsartan bezogen. Welche Präparate von dem Rückruf betroffen sind, veröffentlicht das BASG auf seiner Homepage .

Die Europäische Arzneimittelagentur koordiniert die Überprüfung all dieser Präparate. Wer sein valsartanhältiges Medikament jetzt eigenmächtig absetzt, riskiert einen Herzinfarkt oder Schlaganfall. Wörtlich heißt es in einer Erklärung des Bundesamtes: "Patienten, die valsartanhaltige Arzneimittel einnehmen, sollen die Arzneimittel keinesfalls ohne Rücksprache mit ihrem Arzt absetzen, da das gesundheitliche Risiko eines Absetzens um ein Vielfaches höher liegt als das mögliche Risiko durch eine Verunreinigung. Ein akutes Patientenrisiko besteht nicht."

Allgemein gehen Experten davon aus, dass auch das Aufbrauchen angefangener Packungen kein Problem ist – sollte das eigene Präparat vom Rückruf betroffen sein, muss der Arzt bei der nächsten Verschreibung ohnehin ein anderes Valsartan-Medikament verordnen.

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