Defekte Spiralen: Prozesse um Ansprüche gegenüber der Republik stehen vor Aus

Der spanische Medizinproduktehersteller Eurogine musste im Frühjahr 2018 eine Reihe von Chargen seiner Verhütungsspiralen zurückrufen, da ein Materialfehler aufgetreten war.
Im Fall der schadhaften Verhütungsspiralen des spanischen Herstellers Eurogine (der KURIER berichtete) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Revision des Verbraucherschutzvereins VSV gegen die Abweisung der Amtshaftungsklage zurückgewiesen. Das teilte der VSV am Dienstag mit.
Nun habe der Prozessfinanzierer dP erklärt, die Musterprozesse in Sachen Eurogine nicht weiter zu finanzieren. Die fünf Verfahren im Sinne einer Amtshaftung gegenüber der Republik dürften demnach beendet werden, so der VSV.
Spiralen brachen frühzeitig
Der spanische Medizinproduktehersteller musste im Frühjahr 2018 eine Reihe von Chargen seiner Verhütungsspiralen zurückrufen, da ein Materialfehler aufgetreten war. Materialermüdung hatte die Spiralen frühzeitig brechen lassen und das verursachte bei Frauen zum Teil erhebliche Gesundheitsschäden. Die Kunststoffarme der Spiralen wurden vorzeitig brüchig und gingen daher bei deren Entfernung oder auch spontan entzwei. Teile der Arme blieben häufig in der Gebärmutter der Frauen zurück. Wenn die Teile bei der Monatsblutung nicht herausgespült wurden, mussten sie oft operativ entfernt werden.
Das war seit dem Frühjahr 2018 durch eine Produktwarnung der spanischen Behörden bekannt, erinnerte der VSV in einer Aussendung. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) in Österreich habe jedoch bis Herbst 2020 keine Warnung veröffentlicht.
Warnung Aufgabe der Gynäkologen
Entgegen der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Wien habe der OGH die Revision des Verbraucherschutzvereins in einem der Musterprozesse für unzulässig erachtet und zurückgewiesen. Der OGH vertrat laut VSV-Aussendung die Ansicht, dass es Aufgabe der österreichischen Gynäkologinnen und Gynäkologen gewesen wäre, die Frauen zu warnen, und dass Eurogine und das BASG darauf vertrauen hätten dürfen. Der OGH habe die Vorgangsweise des BASG als vertretbar erachtet.
"Ich bedauere diese Entscheidung des OGH sehr, hat man doch gesehen, dass bei über 2.000 betroffenen Frauen in Österreich, die sich allesamt nur durch die Medienarbeit des VSV bei uns gemeldet haben, die Warnkette durch die Gynäkologen alles andere als funktioniert hat", informierte VSV-Obfrau Daniela Holzinger.
"Wie man hier davon ausgehen kann, dass die Vorgangsweise des BASG, nämlich nicht öffentlich in aller Breite die betroffenen Frauen zu informieren, vertretbar gewesen sei, ist mir schleierhaft." Holzinger sieht die betroffenen Frauen durch die Republik im Stich gelassen.
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