Aus für Amalgam-Zahnfüllungen in der EU: Was zahlt die Kasse künftig?

Eine Plombe in einem Mund.
Ab 2025 soll das quecksilberhaltige Material nur mehr in Ausnahmefällen im Mund landen. Wie schädlich ist es? Und welche Füllungen zahlt die Kasse künftig?

Im Laufe der Menschheitsgeschichte wurden allerlei Materialien zur Reparatur schadhafter Zähne verwendet. Elfenbein und Muschelstücke etwa, aber auch feine Knochensplitter, Steinmehle, Harze, Pflanzensamen und Blei. Von Letzterem – beziehungsweise dem lateinischen Wort für Blei "plumbum" – leitet sich der heutige gängige Begriff "Plombe" ab.

Ab 1820 etablierten sich Amalgamfüllungen in der Zahnmedizin. Zwar eignet sich das weiche und leicht formbare Amalgam für Zahnfüllungen. Wegen des enthaltenen Quecksilbers ist es aber seit Jahrzehnten umstritten. In der EU darf es schon seit 2018 nicht mehr bei Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und stillenden Müttern zum Einsatz kommen.

Aus für Amalgam Zahnfüllung

Nun hat die EU eine Ausweitung des Verbots beschlossen: Quecksilberhaltige Zahnfüllungen sollen ab 2025 demnach fast gänzlich verboten werden.

Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen: 

Wie ist das geplante Verbot von Quecksilber-Zahnfüllungen in der EU zu bewerten?

"Zunächst einmal ist es ein Verbot mit überschaubaren Auswirkungen", sagt Andreas Moritz, Leiter der Universitätszahnklinik Wien. "Amalgam ist eine Füllung, die heute kaum mehr jemand möchte." Tatsache sei aber auch, "dass diese Füllung komplett von der Krankenkasse bezahlt wird und für Menschen, die sich einen hohen Selbstbehalt nicht leisten können, daher alternativlos ist". Die Frage sei, "was nach dem Verbot stattdessen kommt".

Für Moritz wesentlich: "Die Krankenkasse muss bereit sein, eine gleichwertige Alternative – sprich eine Langzeitfüllung, wie Amalgam es ist – zu bezahlen. Dann ist gegen ein Verbot vom Amalgam auch nichts einzuwenden."

Amalgamfüllungen sind eine Kassenleistung. Wenn diese verboten werden: Wird es auch Änderungen bei den von der Kasse übernommenen Füllungen geben?

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