Nashorn und Froschschenkel: Neue Regeln für den Handel mit gefährdeten Arten

Ein  junges Breitmaulnashorn steht verwaist auf einer Sandpiste.
Bei der 20. Konferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen wird über das Schicksal von mehr als 230 Spezies abgestimmt.    

Rhinozerosse werden getötet, weil ihr Nashorn müde Männer munter machen soll. Manch afrikanischer Landbesitzer will mit der Trophäenjagd den Rest seiner kostspieligen Dickhäuter-Herde retten. Walhaie verlieren mit ihrer knorpeligen Schwanzflosse, die Suppen sämig bindet, ihr Leben; der größte Fisch des blauen Planeten ist mittlerweile vom Aussterben bedroht. Jungaale aus Europa, Asien und Amerika, die sich zum Verwechseln ähneln, werden teils illegal aus ihrem natürlichen Umfeld entnommen, und zwecks Zucht um die halbe Welt verschifft. 

Das Geschäftemachen mit dubiosen Gesundheits- und Kosmetikprodukten, geschmacklichen Extravaganzen und exotischen Haustieren ist ein Haupttreiber für den Verlust an Biodiversität. Nur noch vier Prozent aller Säuger leben wild.

Seit 24. November versuchen 185 Staaten in Usbekistan das Washingtoner Artschutzübereinkommen CITES in ihrem Interesse umzuschreiben. 51 Anträge, die den Schutz von mehr als 230 Spezies betreffen, sind eingebracht; der kommerzielle Welthandel mit ausgewählten Tieren und Pflanzen soll nach 2022 neu reguliert werden.

Die österreichische Delegation in Samarkand besteht aus fünf Personen. Dazu gehören sowohl Repräsentanten des Bundes als auch der Bundesländer, heißt es aus dem zuständigen Umweltministerium. Im Vorfeld der 20. Konferenz hat außerdem die EU ihre gemeinsame Position festgelegt.

In Samarkand wird über das Schicksal von 230 Arten abgestimmt

„Es geht nicht um ein Verbot jeglicher Geschäfte, sondern darum, welche Tiere und Pflanzen in Zukunft wie gehandelt werden dürfen“, sagt Georg Scattolin. Der Artenschutzexperte des WWF Österreich kennt zahlreiche Vertreter – vom Vogel bis zur Vogelspinne –, über die noch bis 5. Dezember diskutiert wird. 

Zunächst verweist der Ökologe auf Amphibien. Es sei erstaunlich, wie viele Froschschenkel in Europa auf den Tellern landen, die Zahlen gingen in die Millionen. Die EU will daher Pelophylax lessonae in den CITES-Anhang II aufgenommen haben. Es gilt als sicher, dass nicht alle Delikatessen nachhaltig gefangen werden.

Ein riesiger Walhai schwimmt durchs Meer.

Kulinarische Vorlieben bedrohen ebenso die Existenz verschiedener Haie. „Einige Arten sind bereits gelistet. Doch jetzt wird erstmals um den Schutz von kommerziell gefischten Hai- und Rochenarten gerungen“, berichtet der Meeresbiologe. Tatsächlich ging eine  der „dringendsten“ Agenden  2025 mit einem Handelsverbot der bedrohten Haie und Rochen aus.

Eine Erfolgsgeschichte erzählt der Wanderfalke. In den 1970er-Jahren setzten Pestizide in der Landwirtschaft Falco peregrinus schwer zu. Nach dem Aus des giftigen DDTs erholten sich die Bestände so weit, dass in Samarkand nun über eine Rückstufung abgestimmt wird. Damit könnten etwa arabische Falkner mit entsprechenden Papieren Vögel legal im Ausland erstehen.

Der illegale Handel mit Elfenbein blüht

Doch nicht immer erzielen CITES-Maßnahmen den gewünschten Effekt. 2008 sollte der Markt für Elfenbein zumindest regional geöffnet werden. Beschlagnahmte Stoßzähne und Artefakte aus Altbeständen sollten die Preise drücken und Wilderei unattraktiv machen. 

Die Rechnung ging nicht auf: Die Bejagung von Elefanten nahm drastisch zu. Afrikanische Rüsseltiere sind heuer einmal mehr Thema bei der Konferenz. „Wir lancieren in den Zielländern Kampagnen, um Bewusstsein zu bilden: Elfenbeinschmuck ist ein No-Go“, beschreibt Scattolin Aufklärungsarbeit des WWF u. a. in China und Vietnam.

Konsumenten sind ein Angelpunkt im internationalen Handel mit Tieren und Tierprodukten. Sie werden bald zu spüren bekommen, was die 185 CITES-Vertragsstaaten nun in Usbekistan beschließen. 

„Die Übereinkommen gehen in EU-Recht ein und müssen in österreichisches Recht überführt werden“, sagt WWF-Artenschützer Scattolin: „Das ist harte Gesetzesmaterie.“ Das Umweltministerium konkretisiert den Zeitrahmen: „Die Änderungen von Anhang I und II treten 90 Tage nach der Vertragsstaatenkonferenz völkerrechtlich in Kraft.“

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