"Lohndumping": Schweizer Zugpersonal wird durch Österreicher ersetzt

ÖBB-Partner Newrest stellt Ende April sämtliche Mitarbeiter in Zürich aufs Abstellgleis. Heftige Kritik der Gewerkschaft.
Night Train Alliance of European Railways - Launch of the first Nightjet from Berlin to Brussels and Paris

Das Nachtzugpersonal für die ÖBB Nightjets von und nach Zürich kommt künftig nicht mehr aus der Schweiz, sondern aus Österreich. Grund ist die unterschiedliche Entlohnung, die österreichisches Personal wesentlich billiger macht. Wie der Schweizer Tagesanzeiger schreibt, entlässt der Catering-Dienstleister und ÖBB-Partner Newrest im April sein gesamtes Zugbegleiter-Personal in Zürich. Rund 30 Mitarbeiter sind davon betroffen und werden durch Personal aus Österreich ersetzt.  

Der französische Bahndienstleister Newrest betreibt für die ÖBB Personenverkehr die  Liege- und Schlafwagenleistungen in Europa und beschäftigt in Wien 750 Mitarbeiter. Diese fallen in den Kollektivvertrag (KV)  für Eisenbahnunternehmen. Der Mindestlohn liegt laut Eisenbahnergewerkschaft vida bei 2.800 Euro brutto in Monat. Die Zugbegleiter in der Schweiz verdienen knapp 4.000 Schweizer Franken, das sind ca. 4.300 Euro. 

Das Personal aus Österreich soll nun mit den Nightjets nach Zürich fahren, um dort ihren Dienst anzutreten und diverse Zugstrecken innerhalb von Europa zu bedienen. 

Vorwurf des Lohndumpings

Der österreichische Eisenbahngewerkschafter Gerhard Tauchner von der vida spricht gegenüber dem KURIER von "Lohndumping" im grenzüberschreitenden Zugverkehr. Er hält den Personalaustausch auch für rechtswidrig, weil er wohl gegen die Entsenderichtlinie der Europäischen Union verstoße. Diese schreibt vor, dass während der Entsendung die Mindestlöhne im anderen EU-Land bezahlt werden müssen und der dortige Kollektivvertrag eingehalten werden muss. 

Die Schweiz ist zwar kein EU-Land,  muss sich im Rahmen ihrer bilateralen Verträge mit der Europäischen Union aber an die Grundsätze der Entsenderichtlinie halten. "Um in der Schweiz betriebliche Aufgaben zu übernehmen benötigt es jedenfalls die dementsprechenden Ausbildungen", so Tauchner, der eine "eindeutige Umgehung von Verträgen" sieht. 

Das französische Unternehmen Newrest, das europaweit agiert, verwies in einem Brief an die  betroffenen Beschäftigten auf ein herausforderndes Umfeld im Nachtzuggeschäft. Die Schweizer Bahngewerkschaft SEV warf dem Unternehmen laut dem Bericht "Managementversagen" vor und prangerte prekäre Arbeitsbedingungen im Zug an. Mittlerweile wurde ein Sozialplan verhandelt und weitere Schritte überlegt. In Österreich sind laut Tauchner bis dato keine Beschwerden bekannt.  

EuGH-Urteil zu "Henry am Zug"

Das grenzüberschreitende Bordservice in ÖBB-Zügen war bereits vor einigen Jahren Gegenstand eines Rechtsstreits, der vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)  landete. Es ging um das Bordservice  der ungarischen Do&Co-Tochter "Henry am Zug" in den ÖBB-Zügen auf der Strecke von Budapest über Wien und Salzburg nach München zwischen 2012 und 2016. Eingesetzt wurden damals ungarische Arbeitskräfte zu Löhnen weit unter dem österreichischen Kollektivvertrag.  

Sehr zum Ärger der Gewerkschaft entschied der EuGH, dass die Vorgehensweise von Do&Co legitim war. Argumentiert wurde damit, dass ein "wesentliche Teil" der Arbeit der Caterer nicht in Österreich erledigt wurde, sondern bei der Be- und Entladung der Speisen und Getränke in Ungarn. Dienstbeginn und Dienstende waren ebenfalls in Ungarn, daher komme die Entsenderichtlinie nicht zur Anwendung. Ein Jurist der Arbeiterkammer sprach damals von einer "absurden Entscheidung", die Kollektivverträge aushebeln könne. Allerdings ging es in diesem "Fall Dobersberger" um einen Lagerarbeiter, der ausnahmsweise Catering durchgeführt hatte und dessen Arbeitsmittelpunkt in Budapest war.

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