WTO: Trump darf Strafzölle gegen die EU verhängen

WTO: Trump darf Strafzölle gegen die EU verhängen
WTO urteilt: EU hat Auflagen missachtet und Airbus illegal gefördert. Jetzt drohen Milliarden-Zölle der USA - hochoffiziell

Würde sich der Fall nicht seit 14 Jahren (!) hinziehen, könnte man vermuten, die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf hat ausgeprägten Sinn für Humor. Am Dienstag war nämlich das finale Urteil des Berufungsgerichtes in der Causa USA gegen den europäischen Flugzeugbauer Airbus fällig.

Die EU wurde verurteilt, einen Teil der WTO-Auflagen missachtet zu haben. Die Konsequenz: US-Präsident Donald Trump bzw. sein Handelsbeauftragter Robert Lighthizer darf nun ab 2019 Strafzölle gegen die Europäer verhängen – und das hochoffiziell mit Erlaubnis der WTO. Die USA hatten vorsorglich Zölle im Wert von 7 bis 10 Milliarden Dollar pro Jahr beantragt.

Die besondere Pointe dabei: Eigentlich ist es Trump, der die WTO am liebsten abschaffen möchte und die EU pocht darauf, dass deren Regeln einzuhalten sind. Beim schwelenden Konflikt über US-Zölle für Alu- und Stahlimporte droht die EU ihrerseits, das WTO-Gericht anzurufen.

Gegenklage läuft noch

Die Wurzeln des Streits reichen zurück bis ins Jahr 2004. Damals zogen sich die USA aus dem 1992 geschlossenen „Nicht-Angriffspakt“ für die Flugzeugbauer Boeing (USA) und Airbus (EU) zurück. Stattdessen zeigten sie die Europäer bei der WTO an, weil diese Airbus mit illegalen Staatssubventionen unlautere Wettbewerbsvorteile verschafft hätten – über Forschungsförderungen, günstige Kredite und Infrastrukturprojekte.

Laut Boeing-Statement von Dienstagabend machten die illegalen Beihilfen 22 Milliarden Dollar aus. Nun würden „die umfassendsten je von der WTO bewilligten Retorsionszölle“ erwartet. Nach der Darstellung der EU-Kommission habe die WTO am Dienstagabend 94 Prozent der US-Vorwürfe zurückgewiesen. Beanstandet würden nur noch Kredite für die Airbus-Modelle A380 und A350 XWB, und da werde man nun "schnell handeln" und „akribisch“ modifiziert.

Die EU hatte 2004 sofort mit einer Gegenklage gekontert und den USA ihrerseits unfaire Steuerdeals zugunsten Boeing sowie Sonderaufträge durch NASA und das Verteidigungsministerium und Standort-„Zuckerl“ in den Bundesstaaten Washington, Kansas und Illinois vorgeworfen. Das EU-Verfahren ist allerdings einige Monate später dran, das Urteil wird gegen Ende 2018 oder Anfang 2019 erwartet.

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