FMA: Rechtswidrige Hausdurchsuchung bei Meinl Bank

FMA: Rechtswidrige Hausdurchsuchung bei Meinl Bank
Behörde darf nicht Polizei spielen, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Das soll laut Finanzministerium auch künftig so bleiben.

Am 17. September 2018 dürfte es sich in den gediegenen Räumlichkeiten der ehemaligen Meinl Bank in der Wiener City ziemlich heftig abgespielt haben. Drei Vertreter der Finanzmarktaufsicht waren eingeritten und begehrten Einsicht in die Berichte der bankinternen Revision.

Mit Nachdruck. „Nervös und aufgeregt“ sei die Mitarbeiterin der Bank gewesen, die alleine mit den drei Aufsehern im Besprechungszimmer war. Die Mitarbeiterin musste annehmen, die Herren würden ihre „Anordnung“ bzw. ihren „Befehl“ im Fall einer Weigerung mittels physischem Zwang, sprich mithilfe der Polizei, durchsetzen.

Die FMA-Truppe, angeführt vom Abteilungsleiter für Bankenaufsicht, Christian S. (von ihm wird später noch die Rede sein), ermittelte wegen des Verdachts auf Geldwäsche und wollte Zutritt zu verschlossenen Betriebsräumlichkeiten. Den sie durch die Ausübung von Druck auch bekam.

Wären das nur die Behauptungen der Bank, wäre die Causa mäßig spannend. Julius Meinl V. und seine Manager liefern sich seit mehr als elf Jahren einen erbitterten Rechtsstreit mit der FMA und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Die Bank musste zusperren und wird derzeit abgewickelt, eine rechtskräftige Anklage gibt es bis heute nicht.

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