Wiener Prozessfinanzierer klagt Wizz Air

Wiener Prozessfinanzierer klagt Wizz Air
Fluglinien sind verpflichtet, bei Flugabsagen den Ticketpreis binnen sieben Tagen zurückzuzahlen.

In der Coronakrise haben viele Airlines ihre Kunden monatelang auf die Rückerstattung der Tickets warten lassen. Noch immer warten viele Fluggäste auf ihr Geld für wegen der Pandemie abgesagte Flüge. Der Wiener Prozessfinanzierer LVA24 sammelt nun Betroffene für eine Sammelklage gegen die ungarische Billigfluglinie Wizz Air.

Die Finanzierung weiterer Klagen auch gegen andere Fluglinien werde vorbereitet, teilte der Prozessfinanzierer am Montag mit. Ist die Klage erfolgreich, behält sich LVA24 20 Prozent des Erlöses ein. Auch Arbeiterkammer und VKI sowie die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte helfen Verbrauchern, ihr Geld von den Fluglinien zurückbekommen.

Grundsätzlich müssen die Fluggesellschaften bei Stornierungen den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten. Die Airlines hatten hingegen zunächst daraufgesetzt, die Kunden mit Gutscheinen abzufinden. Dies scheiterte aber an der EU-Kommission. AUA und Lufthansa hatten zuletzt angekündigt, den Stau bis Mitte August zu beseitigen.

Reaktion

Wizz Air reagierte in einer schriflichen Stellungnahme auf die Ankündigung. Demnach wurden betroffene Kunden per E-Mail informiert. Ihnen stehe es frei, entweder umzubuchen, oder eine Rückerstattung zu beantragen. Wer statt Bargeld eine Gutschrift akzeptiert, bekommt 120 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.

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