Warum eine Postenbesetzung zur Koalitionsfrage wurde

Die Nachbesetzung eines Ersatzmandats im Verfassungsgerichtshof ist längst überfällig
Andrea Hodoschek
Michael Enzinger

Man würde meinen, dass die Bestellung eines Ersatzmitglieds des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) eine Routineangelegenheit ist, die keine Wellen in der Regierung auslöst und rasch durchgezogen wird. Dem ist allerdings nicht so, die Nachbesetzung der schon länger vakanten Stelle hat Symbolwirkung weit über diese Postenbesetzung hinaus und sorgt für koalitionsinterne Diskussionen.

Im letzten, sehr umstrittenen Abschnitt des türkis-rot-pinken Regierungsabkommens haben die drei Parteien akribisch wichtige anstehende Postenvergaben unter sich aufgeteilt.

Was ihnen den Vorwurf des Postenschachers einbrachte. Das Nominierungsrecht für die Nachfolge von Angela Julcher als Ersatzmitglied des Höchstgerichtes wurde SPÖ-Chef und Vizekanzler Andreas Babler zugeteilt.

Zuerst nahm alles seinen gewohnten Lauf. Die Position wurde im Sommer 2025 ausgeschrieben, Anfang Oktober stellten sich acht ausschließlich männliche Kandidaten dem Verfassungsausschuss im Parlament zum Hearing. Wie man von Ausschuss-Mitgliedern hört, dürfte der 66-jährige Wiener Wirtschaftsanwalt und Univ. Prof. Michael Enzinger als Favorit überzeugt haben. Nicht nur fachlich, auch mit seiner langjährigen Erfahrung.

Wirtschafts-Expertise

Enzinger, ehemaliger Präsident der Wiener Anwaltskammer, ist einer der renommiertesten Wirtschaftsanwälte des Landes und kann auch auf eine lange Karriere als Aufsichtsrat von Großunternehmen verweisen, im öffentlichen Bereich als auch bei privaten Unternehmen. So war er Aufsichtsrat in der "alten" Staatholding ÖIAG, bei Palmers und der Telekom Austria. Derzeit sitzt Enzinger im Aufsichtsrat von Plasser & Theurer, C.A.P. und Kleider Bauer. Zuletzt wurde der ehemalige Dressurreiter zum Aufsichtsratschef der Spanischen Hofreitschule bestellt. Als Univ. Prof. zählt er zu den Top-Experten im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Er ist außerdem Schiedsrichter beim Internationalen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich. 

 Expertise, die das Höchstgericht sehr gut brauchen kann, meinen Insider.

Pech nur, dass Enzinger parteipolitisch als unabhängig gilt. Babler ließ mit der Nominierung auf sich warten, die Besetzung ist nun schon seit Monaten überfällig.

Die Neos probten den Aufstand. „Babler hat kein Nominierungsrecht, das ist Sache des Parlaments“ betont Nikolaus Scherak, Verfassungssprecher der Neos. Er beruft sich „auf eine ganz eindeutige Bestimmung in der Verfassung“. Die drei Parlamentsklubs müssten sich daher auf einen gemeinsamen Vorschlag für die Abstimmung im Plenum einigen. Er sei aber zuversichtlich, „dass wir eine gute Lösung finden werden“.

Darauf hofft jetzt auch ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl: „Die Verfassungssprecher im Parlament werden einen Vorschlag für das Plenum des Nationalrates erarbeiten“. Auch FPÖ und Grüne sollen einbezogen werden, „ich werde mit einem Vorschlag auch an die Opposition herantreten, bevor wir ins Plenum gehen“.

Bei Babler ist von einem Nominierungsrecht keine Rede mehr, „die Wahl eines Ersatzmitgliedes des VfGH ist Angelegenheit des Nationalrates“, erklärt sein Sprecher. Man sei zuversichtlich, dass „dieser zeitnah den geeignetsten Kandidaten wählen wird“.

Jetzt soll es rasch gehen, geplant ist die Abstimmung noch im Februar.

Porträt von Andrea Hodoschek, Autorin der Serie „Wirtschaft von Innen“.

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