Warnung vor Investment-Geschäften mit globchains.com

Die FMA schaut der kleinen Bank auf die Finger
Unbekannter Betreiber der Website www.globchains.com hat keine Konzession nach dem Kreditwesengesetz.

"Die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Globchains, Wien, Österreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt" heißt es in einer Aussendung. "Die Inhalte auf der von Globchains betriebenen Webseite globchains.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Auf der Webseite lässt sich kein Impressum feststellen. In den Geschäftsbedingungen wird Bezug genommen auf estnisches Recht."

Bereits Mitte Dezember 2021 hat die österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA warnte vor dem Abschluss von Geschäften mit:

"dem unbekannten Betreiber der Website:

www.globchains.com

Rivergate Business Centre, Handelskai 92, 1200 Wien, Austria

Telefon: +442038161279, +43720360556

M: support@globchains.com,  info@globchains.com

"Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet", heißt es von der FMA.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 11.12.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung

 

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