VW-Dieselfahrer gehen vor Gericht nun teils leer aus

VW-Dieselfahrer gehen vor Gericht nun teils leer aus
Wer viel gefahren ist, könnte Anspruch auf Schadenersatz ganz verlieren. Kein Anspruch auf Verzinsung des Schadens.

Wer viel mit seinem VW-Auto mit manipuliertem Dieselmotor gefahren ist, kann auch weniger Schadenersatz verlangen. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag geurteilt. Der Schadenersatzanspruch werde durch die Nutzung des Fahrzeugs begrenzt.

Der Abzug der zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer bei Vielfahrern kann sogar dazu führen, dass vom Schadenersatzanspruch nichts mehr übrig bleibt, entschied der VI. Zivilsenat. Außerdem haben geschädigte Kunden keinen Anspruch auf Verzinsung des Schadens.

Rechtskräftig

Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde 2014 einen gebrauchten VW-Passat mit - wie sich hinterher herausstellte - manipuliertem Dieselmotor für 23.700 Euro gekauft. Der Tacho zeigte 57.000 Kilometer. Als das Auto im Juni 2018 stillgelegt wurde, war der Kunde damit knapp 200.000 Kilometer gefahren. Der BGH entschied nun rechtskräftig, dass damit der Schadenersatzanspruch komplett aufgezehrt ist. Auch eine Verzinsung des Schadens wegen sittenwidriger Täuschung wurde vom BGH verneint. Der Käufer erhält folglich kein Geld zurück.

Im Mai hatte der BGH VW wegen sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt. Wegen der vorsätzlichen Täuschung haben die Käufer Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, müssen sich aber die zwischenzeitliche Nutzung anrechnen lassen und das Auto an VW zurückgeben. Folge des Grundsatzurteils ist, dass Vielfahrer entsprechend wenig Geld zurückbekommen. Da der BGH jetzt auch erstmals Deliktzinsen verneinte, wird der Schadenersatzanspruch auch nicht durch Zinsen erhöht. Da Deliktzinsen mit vier Prozent jährlich berechnet werden würden, spart das BGH-Urteil VW erhebliche Summen.

Weiteres Urteil

Diesel-Klägern, die ihr Auto nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft haben, steht kein Schadenersatz von Volkswagen zu. Ab diesem Zeitpunkt habe der Konzern sein Verhalten geändert, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Eine Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern sei nicht mehr feststellbar.

Die obersten Zivilrichter wiesen die Revision eines Mannes zurück, der seinen VW-Diesel erst im August 2016 gekauft hatte. Der Muster-Fall aus Rheinland-Pfalz ist nach Einschätzung von VW beispielhaft für rund 10.000 noch offene Verfahren.

Der Wolfsburger Autobauer war am 22. September 2015 mit einer Ad-hoc-Mitteilung an die Aktionäre und einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gegangen. Von da an war das Thema über Monate groß in den Medien. Volkswagen hatte damals auch eine Internetseite eingerichtet, auf der Autobesitzer überprüfen konnten, ob auch ihr Wagen einen Motor mit der illegalen Abgastechnik hat.

Vor diesem Hintergrund sei davon auszugehen, dass wesentliche Umstände, die vorher für eine Täuschung sprachen, bereits im Herbst 2015 entfallen seien, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Schon aufgrund der Ad-hoc-Mitteilung hätten Käufer nicht mehr damit rechnen können, dass die Abgastechnik den Vorgaben entspreche. Dass VW erst unter Druck reagiert habe und zur Aufklärung des Skandals möglicherweise noch mehr hätte tun können, reiche für den gravierenden Vorwurf der sittenwidrigen Schädigung nicht mehr aus.

Bewusste Täuschung

Vor Bekanntwerden des Skandals sieht die Sache ganz anders aus. Für diese Zeit hat der BGH in seinem ersten Diesel-Urteil vom 25. Mai festgestellt, dass der Konzern seine Kunden bewusst getäuscht hat und deshalb prinzipiell haftet. Bei der Berechnung der Ansprüche müssen sich Betroffene auf den Kaufpreis aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Und Geld bekommt nur, wer sein Auto zurückgibt.

Damit sind die anderen rund 50.000 noch laufenden Verfahren letztlich vorentschieden. Der Konzern will diese Fälle nicht mehr vor Gericht durchfechten, sondern jedem Kläger eine individuelle Summe anbieten. Wer sich darauf einlässt, soll sein Auto behalten dürfen.

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