Verkaufsverbote: Sorge vor unfairem Wettbewerb
Des einen Leid, des anderen Freud: Während kleine Blumenhändler und Floristen wegen der Corona-Krise ihre Geschäfte schließen mussten und viele Pflanzen jetzt auf dem Kompost landen, machen Supermärkte gute Geschäfte mit Frühlingssträußen, Blumenerden oder Gartengeräten. „Alle kaufen für den Garten ein... zum Hofer-Preis“, wirbt etwa der Diskonter im aktuellen Flugblatt, das wohl schon vor der Pandemie gedruckt wurde.
„Ich seh’ nicht ein, warum ich meine Existenz aufgeben muss und die großen Ketten dürfen weiter alles verkaufen“, schäumt ein Blumenhändler in Wien. Ärger herrscht auch bei den Sportartikelhändlern, die ihre Läden schließen mussten, während Lebensmittelhändler auch Sportgeräte wie Fahrräder im Sortiment haben.
Corona-Verordnung
Hintergrund ist die aktuelle Verordnung des Sozialministers, wonach zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels sowie von Dienstleistern untersagt ist.
Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogeriemärkte, Bäckereien oder auch Tankstellen sind davon aber ausgenommen. Insgesamt listet die eiligst verabschiedete Verordnung 21 Ausnahmen auf, die die ganze Sache unübersichtlich machen. Wer darf was?
Mischbetriebe
Das Problem: Viele Betriebe sind Mischbetriebe, die mehrere unterschiedliche Warengruppen anbieten oder mehrere Gewerbe ausüben. Die Wirtschaftskammer (WKO) hat das Dilemma erkannt und stellt klar, dass nur Waren verkauft werden dürfen, die von der Verordnung ausgenommen sind. Das sind im Wesentlichen dringend benötigte Produkte des täglichen Bedarfs.
An alle Mischbetriebe appelliert sie, im Sinne eines „fairen Wettbewerbes“ nur erlaubte Waren zu verkaufen und andere Bereiche einzustellen. So soll das Sortiment mit gewöhnlichen Gebrauchsgütern entweder räumlich abgegrenzt oder für Kunden entsprechend gekennzeichnet werden.
Eingeschränkte Auswahl
Die deutsche Drogerie- und Gemischtwarenhandelskette Müller hält sich nach eigenen Angaben daran und verkauft seit Montag nur noch Waren des täglichen Bedarfs wie Windeln, Folgemilch oder Babynahrung, nicht jedoch Spiel- oder Schreibwaren. Die Drogeriehandelskette dm versichert auf Anfrage, alle Friseur- und Kosmetikstudios geschlossen zu haben. Selbst das Fotoservice gibt es einstweilen nicht mehr. Die betroffenen dm-Mitarbeiter würden derzeit im Drogeriegeschäft mithelfen. Die Bundesinnung der Friseure betont, dass aktuell auch mobile Dienstleistungen für Kunden zu Hause nicht erlaubt seien.
Die WKO listet auf zehn Seiten weitere Klarstellungen auf. Hier ein paar Beispiele: Sportartikelhändler dürfen etwa als Fahrrad-Werkstatt weitermachen und Reparaturen durchführen. Floristen müssen zwar ihr Geschäft schließen, können aber weiter Auftragsarbeiten für Kunden durchführen. Massagen und Fußpflege sind sehr wohl zulässig, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Kfz-Werkstätten müssen ihr Geschäft geschlossen halten, können aber weiter reparieren. Baustoffhändler dürfen nur bestimmte Waren verkaufen und Baustellen beliefern. Offenhalten dürfen kleine Süßwarengeschäfte, weil es sich ja um Lebensmittel handelt. Und Reitställe? Dürfen weiter betrieben werden – „soweit es die Tiergesundheit gebietet“, sie aber keinen Reitunterricht anbieten.
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