Vergaberecht: „Es wurde ein Lernprozess angestoßen“

Bei öffentlichen Aufträgen soll nicht nur mehr der Preis entscheiden. Experten sehen durch eine Gesetzesnovelle Chancen, aber auch Risiken für KMU.
Hundert-Euro-Scheine liegen neben dem österreichischen Wappen.

Zusammenfassung

  • Die Vergaberechtsnovelle stärkt neben dem Preis auch Kriterien wie Nachhaltigkeit, Innovation und soziale Aspekte bei öffentlichen Aufträgen.
  • Höhere Schwellenwerte ermöglichen Kommunen und kleinen Auftraggebern einfachere und schnellere Direktvergaben ohne klassische Ausschreibung.
  • Kritik gibt es an der geringeren Transparenz, was auch zu weniger Wettbewerb und Nachteilen für KMU führen könnte.

Bei öffentlichen Aufträgen müssen neben dem Preis jetzt auch andere Kriterien wie Nachhaltigkeit, Innovation, soziale Aspekte und regionale Lieferketten stärker als bisher berücksichtigt werden. Das sieht eine Novelle des Vergaberechts vor, die am 1. März in Kraft getreten ist. 

Die Vergaberechtsexperten Phillipp Pallitsch und Ayo-Victor Hübl von der Wiener Kanzlei Dorda sehen darin auch Chancen für innovative und nachhaltige kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups.

Grundlagen geschaffen

Der Gesetzgeber habe jedenfalls die Grundlagen dafür geschaffen. Mit der Gesetzesänderung werde ein Lernprozess angestoßen. Bis er durchsickere, werde es aber dauern, sagt Pallitsch.  

Der Preis werde wohl auch weiterhin das dominante Kriterium bleiben, öffentliche Auftraggeber werden sich aber Gedanken machen müssen, welche qualitativen Kriterien sie hinzufügen können, sagt Hübl. Das Vergaberecht entwickle sich zunehmend zu einem wirtschafts- und strukturpolitischen Steuerungsinstrument. Strategische Vergabe gewinne an Bedeutung.

Phillip Pallitsch

Vergaberechtsexperte Phillipp Pallitsch.

Umdenkprozess

Unternehmen könnten ihre Ideen einbringen und Konzepte vorlegen, in denen etwa innovative oder nachhaltige Aspekte betont werden. Das werde auch zu einem Umdenkprozess bei den Auftraggebern führen. Auch Kleingemeinden könnten etwa Prozesse so optimieren, dass sie langfristig Geld einsparen, beispielsweise mit Künstlicher Intelligenz. Sie müssten aber lernen, über den Tellerrand hinauszuschauen und nicht nur kurzfristig zu denken, sagt Pallitsch: „Es wird Best-Practice-Beispiele brauchen, von denen sich andere etwas abschauen können.“

Höhere Schwellenwerte

Neu sind auch höhere Schwellenwerte für Direktvergaben. Bauaufträge bis 200.000 Euro und Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis 143.000 Euro können ohne klassische Ausschreibung direkt vergeben werden. Auch bisher wurden die Schwellenwerte jährlich durch Verordnungen angehoben. Das sei ins Dauerrecht übernommen worden, sagen die Experten.

Die Kosten von Ausschreibungen seien im Vergleich zum Auftragswert oft sehr hoch. Man wollte eine Möglichkeit schaffen, niederschwellig Aufträge vergeben zu können. Das komme Kommunen zugute, die keinen hohen Beschaffungsbedarf und wenig rechtliches Know-how haben. Müsse etwa eine Friedhofsmauer repariert werden, könne dies rasch passieren.

Ayo-Victor Hübl

Vergaberechtsexperte Ayo-Victor Hübl

Weniger Transparenz

Im Vorfeld der Gesetzesnovelle hatte etwa das Forum Informationsfreiheit kritisiert, dass die Erhöhung der Schwellenwerte ohne zusätzliche Offenlegungspflichten zu weniger Transparenz bei Beschaffungsvorgängen führe. Missbrauchspotenzial sei zwar gegeben, höher geworden sei es  aber nicht, sagt Pallitsch. Öffentliche Auftraggeber müssten sich über das Informationsfreiheitsgesetz rechtfertigen. In fast jeder Gemeinde werde es zumindest eine Bürgerin oder einen Bürger geben, der Interesse an der Verwendung öffentlicher Gelder habe.

Werden Aufträge nicht mehr öffentlich gemacht, könne das aber  zu weniger Wettbewerb führen. KMU könnten dabei das Nachsehen haben, weil sie erst im Nachhinein davon erfahren.

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