Urteil gegen Heta bleibt vorerst ohne Folgen

Die erste Runde in den wechselseitigen Milliardenklagen zwischen Heta, Abbaueinheit der Hypo Alpe Adria, und der BayernLB, ist an die Deutschen gegangen (mehr dazu lesen Sie hier). Das Münchner Landgericht verurteilte am Frteitag die österreichische Badbank zu einer Milliardenzahlung und wies die Gegenforderungen ab. Erwartungsgemäß wird die Heta dagegen berufen - in nächster Instanz muss das OLG München entscheiden. Die 2,4 Milliarden Euro, die die BayernLB ihrer einstigen Tochter Hypo Alpe Adria überwiesen hat, war aus österreichischer Sicht ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Rechtsstreit dauert jetzt bereits eineinhalb Jahre - und wird wohl noch länger dauern.
Langer Rechtsstreit
Das Münchner Urteil bleibt aber vorerst ohne Folgen. So schnell wird das Geld nicht fließen. Davon ist Finanzexperte Gottfried Haber von der Donau-Uni Krems überzeugt. "Vorerst gibt es gar keine Auswirkungen, denn es haben alle Konfliktpartner gesagt, sie werden in die nächste Instanz gehen." Der Rechtsstreit werde noch einige Monate oder sogar länger andauern, sagte Haber im Ö1-Morgenjournal am Samstag. Außerdem sei fraglich, ob die Summe zur Gänze überhaupt einbringlich ist.
Auf Anordnung der Finanzmarktaufsicht hat die Bad Bank Heta die Schuldenzahlungen auf ein Jahr eingestellt. "Das heißt, sogar wenn in der letzten Instanz die Bayern hier Recht bekommen, dann würden diese Forderungen in die Heta hineinfließen und müssten aus dem bezahlt werden, was da ist. Und das würde wohl auch einem Schuldenschnitt unterliegen", so Haber weiter. Außerdem sei durch die Berufung von Heta noch alles offen. Es sei möglich, dass in der nächsten Instanz ein anderes Urteil gefällt wird.
Trotzdem herrscht bei der BayernLB Genugtuung über das Urteil: "Das ist der Beleg dafür, dass das erste wacklig konstruierte Kartenhaus der HETA in sich zusammenfällt. Jetzt muss Österreich seiner Verantwortung gerecht werden und die Schulden zurückzahlen", hieß es in einer Stellungnahme am Freitagabend.
Die Heta wird dagegen Berufung beim OLG München einlegen. Die Heta sieht wesentliche Teile ihrer Argumente in der Auseinandersetzung um die Anwendbarkeit des Eigenkapitalersatzgesetzes (EKEG) sowohl durch den Gutachter Professor Peter Mülbert, Mainz, als auch durch den Senat unter Vorsitz der Richterin Dr. Gesa Lutz nicht ausreichend gewürdigt.

Rückzahlungssperre gilt
Die Heta wird daher ihre bekannte Position aufrechterhalten: Solange die Heta nicht saniert ist, besteht eine Rückzahlungssperre für die Darlehen der BayernLB. Gleichzeitig besteht ein Rückforderungsanspruch der Heta gegenüber BayernLB hinsichtlich bereits geleisteter Zahlungen.
Die Widerklagen der Heta übersteigen mit einem aktuellen Streitwert von EUR 4,8 Milliarden Euro die von der BayernLB geltend gemachten Ansprüche bei weitem. Das Mülbert-Gutachten, auf das sich das Gericht beruft, stellt auf die Erfordernis einer „subjektiven Kenntnis“ vom Vorliegen einer eigenkapitalersatzrechtlichen „Krise“ ab. Diese Meinung wurde bisher noch in keiner anderen Entscheidung oder veröffentlichten wissenschaftlichen Stellungnahme vertreten.
Laut einschlägiger Literatur und namhafter Experten des österreichischen Rechts kommt es richtigerweise ausschließlich auf objektive Kriterien an, um die Rechtsfolgen des Eigenkapitalersatzrechts (Rückzahlungssperre, Rückforderungsansprüche) auszulösen. Mit seinem Gutachten widerspricht Mülbert damit jeder bislang publizierten Rechtsmeinung in Österreich, weshalb die Heta die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen kann. Schoenaich-Carolath abschließend: „Wir sehen die heutige Entscheidung des Senats nur als Zwischenschritt auf dem Weg zu einer endgültigen rechtlichen Klärung. Die Heta sieht keinen Anlass, von ihrer Rechtsposition abzugehen. Es wird nun am OLG München liegen, alle vorgebrachten Argumente nach österreichischem Recht ordentlich abzuwägen.
Österreich zahlt einen aberwitzigen Preis für das Versagen von Politik und aller Kontrollinstanzen: Zwar ist es nur ein erstinstanzliches Urteil, und die Prozesse werden sich noch über Jahre ziehen. Aber dass die Heta vom Landgericht München zu einer Milliardenzahlung verurteilt wurde, ist eine Blamage - und ein Warnsignal. Wird das Debakel am Ende mit gar 18 Milliarden zu Buche schlagen? Leider ist das nicht ganz unrealistisch. Populismus und Kraftmeierei (auch von Finanzminister Schelling) werden uns da nicht retten. Realitätssinn wäre angebracht.
Prozessieren soll man nur, wenn man eine Chance auf Erfolg hat, sonst freuen sich nur Rechtsanwälte und Gutachter. Der Fall wird so nicht mehr eintreten, weil es Landeshaftungen nicht mehr gibt (danke EU). Aber bei der Finanzaufsicht könnte man ruhig noch ein paar ernsthafte Konsequenzen daraus ziehen.
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