ÖGK: Keine höhere Besteuerung von Trinkgeldern

Schanigarten
Nachforderungen der ÖGK richten sich an die Betriebe und nicht an die Mitarbeitenden, insbesondere im Zusammenhang mit Trinkgeldern, die per Kartenzahlung geleistet werden.

Zusammenfassung

  • Die ÖGK führt keine Schwerpunktprüfungen zu Trinkgeldern durch, sondern prüft im normalen Rahmen.
  • Trinkgelder sollen laut Wirtschaftskammer steuer- und abgabenfrei bleiben, Verhandlungen mit der ÖGK laufen.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) führt im Zuge von Betriebsprüfungen keinen Schwerpunkt rund um Trinkgelder und mögliche, nötige Abgaben durch.

Das teilte die ÖGK auf APA-Anfrage mit, nachdem das Thema hochgekocht war. Schließlich heißt es im neuen Regierungsprogramm, dass die nach Bundesländern oft unterschiedlichen Regeln evaluiert und bundesweit vereinheitlicht werden sollen. Medial war von zum Teil hohen Nachforderungen der ÖGK gegenüber Betrieben die Rede.

"Die Österreichische Gesundheitskasse führt im Auftrag des Gesetzgebers (jährlich, Anm.) 12.000 Betriebsprüfungen durch und ist verpflichtet die SV-Beiträge einzuheben", erläuterte die ÖGK. "Ein Teil dieser Betriebsprüfungen ist die Trinkgeldpauschale, die nach geltenden gesetzlichen Vorgaben beurteilt werden. Derzeit gibt es keine Schwerpunktprüfungen, es wird im normalen Rahmen geprüft, uns sind auch keine besonders schwerwiegenden Fälle bekannt."

Nachforderungen treffen Betriebe, nicht Mitarbeitende

"Es ist derzeit keine höhere Besteuerung geplant", teilte die ÖGK auf Basis der Anfrage weiters mit und verwies auf die Komplexität der unterschiedlichen Regelungen in den neun Bundesländern. Sie verwies auch darauf, keine Details zu den im Regierungsprogramm enthaltenen Plänen zu kennen. 

Wirtschaftskammer-Gastro-Spartenobmann Mario Pulker sagte am Montag zur APA, er befinde sich mit der Krankenkasse in Verhandlungen und hielt fest: "Trinkgelder müssen steuer- und abgabenfrei bleiben." Auch von roten und blauen Wirtschaftsvertretern kam die gleiche Forderung. Das Thema ist auch bei Dienstleistern abseits der Freizeitwirtschaft groß - etwa bei Friseuren und Taxlerinnen.

Von Nachforderungen der ÖGK sind die Betriebe betroffen, nicht die Mitarbeiter. Freilich geht es auch um Ein-Personen-Unternehmen (EPU). "Im Zuge der Lohnsteuerprüfung sieht man über die Registrierkasse, wie viel eine Kellnerin oder ein Kellner Trinkgeld gemacht hat, weil auch dieses immer öfter mit der Karte mitbezahlt wird", erläuterte Pulker kürzlich. 

"Da wird dann der Sozialversicherungsbeitrag herausgerechnet." Vor allem aus der Steiermark hätten ihn zum Thema zuletzt Informationen zu verstärkten Prüfungen in der Gastronomie erreicht. Die Nachforderungen gingen "zum Teil in den fünfstelligen Bereich".

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