Strafprozess um Sozialbetrug am Bau: Freisprüche für vier Angeklagte

Wo soll der Bauboom enden?
Die Beschuldigungen durch die mehrfach vorbestraften Hintermänner der Scheinfirmen haben sich in Luft aufgelöst, sagt Strafverteidiger Klaus Ainedter.

Ende August begann am Straflandesgericht Wien begann Ende August 2023 ein brisanter Prozess um einen Millionen schweren Sozialbetrug gegen zwei Geschäftsführer und zwei Bauleiter eines Malereibetriebs aus Oberösterreich. Das Unternehmen hat sich auf Fassadensanierung und Wärmedämmung spezialisiert. Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sollen fast 900 Arbeiter bei 20 Scheinfirmen angemeldet und es sollen 2,4 Millionen Euro Schaden an nicht gezahlten Sozialangaben entstanden sein.

Laut Anklage sollte das Quartett fünf, sechs Jahre lang Drahtzieher von Scheinfirmen beauftragt haben, Arbeiter bei der Sozialversicherung an- und abzumelden, obwohl diese tatsächlich bei der Wärmedämmungsfirma gearbeitet haben. „Die Machthaber der Scheinfirmen blieben aber die Sozialabgaben schuldig. Die in betrügerischer Absicht ausgelagerten Arbeitnehmer waren für das Wärmedämmungsunternehmen kostensenkend, weil man sich auf Kosten der Allgemeinheit die Sozialabgaben sparte“, heißt es in der Anklage. Die Hintermänner der Scheinfirmen sollen 250 Euro pro „angemeldeten“ Arbeiter und pro Monat Provision kassiert haben.

Urteile rechtskräftig

Der Strafprozess wurde jetzt rechtskräftig mit vier rechtskräftigen Freisprüchen beendet. Denn: Die Beschuldigungen durch die mehrfach vorbestraften Hintermänner der Scheinfirmen haben sich in Luft aufgelöst. Die Belastungszeugen sind laut Strafverteidiger Klaus Ainedter umgefallen und zudem hat sich herausgestellt, dass die der Anklage zugrundeliegenden Listen zur An- und Abmeldung bei der Bauarbeiterurlaubs und Abfertigungskasse (BUAK) und Sozialversicherung falsch waren.

Porträt eines Mannes in einem dunklen Anzug.

Strafverteidiger Klaus Ainedter

„Nach einer insgesamt fünfjährigen Verfahrensdauer wurden die Mandanten klar von den ihnen zur Last gelegten Vorwürfen des Sozialversicherungsbetrugs in Millionenhöhe freigesprochen“, sagt Strafverteidiger Klaus Ainedter zum KURIER. „Die Belastungszeugen in Form von bereits verurteilten Machthabern von Scheinunternehmen haben das nicht gehalten, was sich die Anklagebehörde von ihnen versprochen hat, nämlich eine Belastung durch die Aussage, dass die Mandanten Arbeiter zugemeldet hätten, um sich Lohnabgaben zu ersparen. Die Anklage gegenüber dem Verband wurde daher von der WKStA zurückgezogen. Nunmehr geht es noch um die rasche Ausfolgung von im Rahmen der Hausdurchsuchung sichergestellten Vermögenswerte.“

 

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