Steuerfahnder schlossen 111 Fälle ab: 21 Millionen Nachzahlungen

Steuerfahnder schlossen 111 Fälle ab: 21 Millionen Nachzahlungen
Bilanz über 1. Halbjahr. In Kärnten aufgefallener Lamborghini-Fahrer und Notstandshilfebezieher allerdings in USA untergetaucht

Das Amt für Betrugsbekämpfung hat im ersten Halbjahr 111 Fälle abgeschlossen. Dadurch werden Steuernachzahlungen von 21,3 Mio. Euro ausgelöst. Den ertappten Steuerhinterziehern drohen Strafen bis hin zum doppelten hinterzogenen Betrag, also an die 43 Mio. Euro. Dazu kommen mitunter auch Haftstrafen, teilte das Finanzministerium am Sonntag mit. Ein in Kärnten aufgefallener Lamborghini-Fahrer mit AMS-Einkünften ist allerdings in den USA untergetaucht.

Von Jänner bis Juni 2023 haben die 126 Fahnderinnen und Fahnder 73 Hausdurchsuchungen mit insgesamt 329 Einsatzkräften sowie 38 Kontoöffnungen durchgeführt. Bei den Hausdurchsuchungen wurden mehr als 26 Terabyte IT-Daten sichergestellt.

"In den Betrugsmustern lässt sich eine Zunahme von Vorkommnissen in der IT-Branche erkennen", so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). "Darüber hinaus treten auch weiterhin im Bau- und Baunebengewerbe, der Gastronomie, dem Elektronikhandel sowie im Dienstleistungsbereich Betrugsmuster betreffend Steuerhinterziehungsmodellen auf."

Ein veröffentlichtes Beispiel des Ministeriums dreht sich anfänglich um ein Sportauto von Lamborghini mit Liechtensteiner Kennzeichen, der von Kärntner Zoll-Mitarbeitern überwacht wurde, nachdem es eine Verdachtsmeldung der Steuerfahndung Klagenfurt gegeben hatte. Der verdächtige Lenker - er ist untergetaucht - verfügte seit 2012 über relativ geringe Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, nicht-selbstständiger Arbeit sowie AMS-Bezüge und Notstandshilfe.

Im eklatanten Widerspruch hierzu standen jedoch die benötigten Geldmittel für den Ankauf des Lamborghini 724 Huracan in Höhe von 259.000 Schweizer Franken (derzeit knapp 270.000 Euro), der Lebensunterhalt für seine vierköpfige Familie sowie die Kosten für die Anschaffung eines weiteren Luxusfahrzeuges. Woher das Geld kam, habe der Beschuldigte nicht plausibel erklärt. Er kam mehrfachen Aufforderungen zur Vorlage der Kontoverlaufsdaten seiner Bankkonten nicht nach.

So kam die zwangsweise Öffnung der Konten und Bankgeschäfte samt weiterer Ermittlungen, die zeigten, dass der Beschuldigte über Jahre bei einer in Wien ansässigen Firma, die im dem Verkauf von Anlegerpaketen im Bereich der Kryptowährungen tätig war, als Finanzvorstand arbeitete, dies aber gegenüber den Finanzbehörden verschleierte. Die Auswertung der übermittelten Kontoverläufe ergab, dass der Beschuldigte Einkünfte in Höhe von 480.000 Euro hatte, welche weder erklärt, noch versteuert wurden.

Der Beschuldigte hat sich während des finanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und der Außenprüfung in die USA abgesetzt und ist aktuell flüchtig. Die Steuerfahndung hat internationale Fahndungsmaßnahmen gegen den Flüchtigen gesetzt.

"Die Steuerfahndung spielt in der Betrugsbekämpfung eine zentrale Rolle. Im Verbund mit den weiteren Einheiten im Amt für Betrugsbekämpfung gelingt es regelmäßig, sowohl national als auch international tätige Steuerhinterzieher aufzuspüren und zur Rechenschaft zu ziehen", so der Vorstand des Amts für Betrugsbekämpfung, Alfred Hacker. "So stellen wir sicher, dass die korrekten Unternehmerinnen und Unternehmer in einem fairen Wettbewerbsumfeld tätig sein können."

Weiters wurde etwa ein Umsatzsteuerbetrug mit Windowslizenzen verhindert. Der Betrugskoordinator vom Linzer Finanzamt hatte Dezember 2021 die Steuerfahndung darüber informiert, dass mit Oktober und November 2021 von einem Linzer Unternehmer Windowslizenzen in auffallend großer Anzahl an Unternehmer in Amstetten verkauft wurden. Insbesondere stachen die unglaubwürdigen Preisgestaltungen sowie die Tatsache, dass die Käufer zuvor nicht mit Windowslizenzen gehandelt hatten, hervor.

Erste Ermittlungsschritte zeigten rasch, dass die Lieferkette alle Merkmale eines geplanten Umsatzsteuerbetruges aufwies: Sowohl der Einkauf, als auch der Verkauf, liefen über Firmen, die dem Linzer Unternehmer zuzurechnen waren. Zudem wurde im Rahmen der Ermittlungen festgestellt, dass es sich bei dem konkreten Unternehmer um eine wegen Betrugs einschlägig vorbestrafte Person handelte.

Im Jänner 2022 wurden von den dubiosen Firmen rund 400.000 Euro Vorsteuerguthaben beim Finanzamt geltend gemacht. Die Verdachtslage wurde der Staatsanwaltschaft Linz mitgeteilt, die umgehend Hausdurchsuchungen anordnete.

Das Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen und die vorgelegten Lizenzschlüssel brachten zu Tage, dass der beschuldigte Unternehmer Lieferungen vortäuschte, denen keine Leistungen zu Grunde lagen. Er wollte damit das Finanzamt und seine Kunden über die Abzugsfähigkeit der von ihm, in den frei erfundenen Rechnungen, ausgewiesenen Umsatzsteuer als Vorsteuer täuschen. Das Eingreifen des Finanzamtes und die Ermittlungen der Steuerfahndung verhinderten die Auszahlung der Vorsteuer aufgrund der unrichtig abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen. Der Beschuldigte muss sich nun vor Gericht verantworten.

"Wir bekämpfen systematischen und organisierten Steuer- bzw. Abgabenbetrug. Steuerhinterziehung schadet dem Wirtschaftsstandort, weil damit die Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Abgabenpflichtigen konterkariert wird", so Christian Ackerler, Leiter der Steuerfahndung. "Eine zielgerichtete und effiziente Betrugsbekämpfung mit einer fortgesetzten Spezialisierung, vor allem im digitalen Bereich, ist zur Verhinderung einer systematischen Steuerhinterziehung immens wichtig."

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