Staatseinnahmen statt Spielerschutz

Eine Hand bedient einen Spielautomaten mit der Aufschrift „Welcome“.
EU-Richter sehen in der österreichischen Konzessionsregelung einen Widerspruch zur Dienstleistungsfreiheit.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) rüttelt an den österreichischen Bestimmungen für Automaten-Glücksspiele. Das EU-Gericht beantwortete eine Anfrage des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich zur Vereinbarkeit der österreichischen Regelung mit EU-Recht. Dabei weisen die EU-Richter darauf hin, dass das wahre Ziel der Regelung offenbar nicht in der Kriminalitätsbekämpfung und im Spielerschutz liege, sondern in einer bloßen Maximierung der Staatseinnahmen. Daher stehe die österreichische Konzessionsregelung dem freien Dienstleistungsverkehr entgegen.

Der Ball liegt nun beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich, das über vier konkrete Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden hat. Ihnen ist gemeinsam, dass nach Kontrollen an verschiedenen Orten in Oberösterreich Glücksspielautomaten, die ohne Konzession betrieben wurden, vorläufig in Beschlag genommen wurden.

In Österreich dürfen Glücksspiele mittels Automaten nur von konzessionierten Unternehmern durchgeführt werden. Die Konzessionen stehen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung.

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