Beim Auto-Pickerl wird jetzt auch der Spritverbrauch gemessen

Beim Auto-Pickerl wird jetzt auch der Spritverbrauch gemessen
Der Unterschied zwischen dem Kraftstoffverbrauch im Verkaufsprospekt und im realen Straßenbetrieb hat sich in den vergangenen Jahren verringert. Jetzt will es die EU-Kommission ganz genau wissen.

Die EU-Kommission will die CO2-Emissionen im Straßenverkehr weiter reduzieren. Dazu werden nach einer aktuellen Verordnung der reale Spritverbrauch und die Kilometer-Leistung neuer Pkw erfasst und ausgewertet.

Was ist neu bei der §57a-Begutachtung, sprich der Pickerl-Überprüfung?

Seit 20. Mai 2023 müssen die Verbrauchsdaten aus dem realen Fahrzeugbetrieb, der Kraftstoffverbrauch und die Kilometerleistung, gemäß EU-Verordnung 2021/392 erfasst werden.

Für welche Fahrzeuge gilt die neue Verordnung?

Betroffen sind alle Diesel- und Benzin-Pkw sowie Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Pkw und leichte Lkw (N1), ausgenommen sind Elektro-Fahrzeuge und gasbetriebene Autos.

Wie werden die Daten erfasst?

Seit dem 1. Jänner 2021 müssen in allen neu zugelassenen Pkw und kleinen Lkw ein sogenanntes „On Board Fuel Consumption Monitoring, kurz OBFCM, in den Steuergeräten verbaut sein. Das OBFCM erfasst seit der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Laufleistung in Kilometer und den Energieverbrauch in Liter bzw. bei Plug-in-Hybriden auch die Kilowattstunden.
 

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