Was wird eigentlich noch erfasst?
Neben den Verbrauchsdaten wird auch die Fahrzeugidentifizierungsnummer erfasst und den Behörden weitergeleitet. Laut ÖAMTC „wäre beispielsweise die Einführung einer fahrzeugbezogenen Verbrauchsbesteuerung möglich“. Daher ist der Klub „gegen die Zuordnung einzelner Verbräuche zu zurückverfolgbaren Fahrzeugdaten“.
Wie werden die Daten ausgelesen?
Laut ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc bedarf es entsprechender Diagnosegeräte, die die Daten aus den Steuergeräten der Fahrzeuge auslesen können. Das Auslesen erfolgt über die sogenannte OBD-Schnittstelle im Auto.
Ist es sinnvoll, die Verbrauchsdaten zu erfassen?
Laut ÖAMTC macht es die Erfassung der Daten möglich, dass der reale Verbrauch einzelner Fahrzeugmodelle direkt verglichen werden kann. Das sorgt für mehr Transparenz. Mit den Daten will die EU-Kommission weiter an der Verringerung des CO2Ausstoßes arbeiten.
Werden auch die Bedingungen wie Wetter oder Beladung erfasst, unter denen die Pkw gefahren werden?
Nein, weder das Wetter noch die Jahreszeit noch die Beladung wird erfasst, ebenso wenig, ob das Fahrzeug auf Berg- oder Stadtstraßen oder der Autobahn gefahren wird. Laut Prosenc können die erfassten Werte von den Werten, die bei der Typengenehmigung gemessen wurden, abweichen. Hier kann also nicht gesagt werden, ob der Hersteller getrickst hat oder das Fahrzeug unter sehr anspruchsvollen Bedingungen gefahren wird. Allerdings werden die Daten Tausender Fahrzeuge erfasst, was am Ende wieder im Durchschnitt zu Normalwerten führt.
Wer erhält die ausgelesenen Verbrauchsdaten?
Die Daten werden an eine Datenbank des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt und von dort an die Europäische Umweltagentur weitergeleitet.
Machen Werkstätten diese Datenerfassung nicht schon länger?
Laut ÖAMTC werden die Verbrauchsdaten eigentlich bereits seit einem Jahr EU-weit von Vertragswerkstätten gesammelt. Die Fahrzeughersteller müssen seit 2022 diese Daten einliefern. Die EU-Kommission hat bereits die ersten Auswertungen durchgeführt.
Laut Prosenc hat die durchschnittliche Verbrauchsabweichung 22 Prozent – über alle Fahrzeuge heruntergebrochen – betragen. Das heißt, der Verbrauch war um 22 Prozent höher als der bei der Typengenehmigung. Experte Prosenc: „Das ist nicht viel, wir wissen ja aus der Praxis, dass ein Auto ein bisserl mehr verbraucht als im Fahrzeugprospekt angegeben.“
Kann ich das Auslesen der Daten verweigern?
Ja, wer seine Verbrauchsdaten nicht weiterleiten möchte, kann die Auslesung der Daten verweigern. Die Verweigerung muss vor Beginn der §57a-Überprüfungen bekannt gegeben werden. Außerdem muss sie mit Unterschrift auf dem Prüfbericht oder auf einem speziellen Formular bestätigt werden.
Hat die Verweigerung Auswirkungen auf die Ausstellung des Pickerls?
Nein, die Verweigerung hat keine Konsequenzen auf die §57a-Begutachtung, das Pickerl wird dem Fahrzeug des Verweigerers trotzdem ausgestellt.
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