Paukenschlag in Signa-Pleite: Scheichs aus Abu Dhabi bekommen 700 Millionen zugesprochen

Der Staatsfonds Mubadala der Herrscherfamilie aus dem reichen Golf-Emirat Abu Dhabi hat vor einem internationalen Schiedsgericht gewonnen. Wer die Millionen zahlen soll, ist völlig offen.
BUNDESKANZLER KURZ IN DEN VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATEN (VAE): BENKO

Das Urteil war mit Hochspannung erwartet worden, nun ist es ausgefertigt und zugestellt. Inhalt: Mubadala, der milliardenschwere Staatsfonds aus Abu Dhabi, hat ein Verfahren gegen Rene Benko, etliche Signa-Firmen und Stiftungen mit einem Streitwert von 900 Millionen Euro gewonnen. Das internationale Schiedsgericht ICC hat den Scheichs daraus etwas mehr als 700 Millionen Euro zugesprochen.

Hintergrund der Klage ist: Der Vorwurf von Mubadala lautete auf Verletzung von Finanzierungszusagen durch Signa-Gesellschaften sowie die Benko-Privatstiftung, die Laura-Privatstiftung sowie Benko selbst.  

Reise mit Sebastian Kurz

Benko war im April 2018  mit Ex-Kanzler Sebastian Kurz als Teil einer offiziellen Delegation in der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate zu Gast und hat ganz offensichtlich gezielt um das Geld der Scheichs geworben. Sie sollten in Benkos Immobilienprojekte in Europa investieren, was sie auch mit Hunderten Millionen gegen offenbar hohe Zinsversprechen getan haben.

Sebastian Kurz mit einem Begleiter bei einer Veranstaltung im Freien.

Im September 2018 berichtete Bloomberg, Benko habe mit Mubadala-CEO Khaldoon Khalifa Al Mubarak über ein mögliches Abkommen gesprochen. Inzwischen gebe es "konkrete" Gespräche über einen Deal. Einmal ging es aber auch in die andere Richtung: So kaufte Signa dem Abu-Dhabi-Fonds seinerzeit das renovierungsbedürftige Chrysler Building in New York ab.

Großgläubiger wollen Geld sehen

Als das Signa-Kartenhaus jedoch fünf Jahre später zusammen brach, die Signa Holding hatte trotz Rettungsversuchen am 29. November 2023 Insolvenz angemeldet, war klar, dass die Gläubiger - wie eben auch Großgläubiger Mubadala - ihr investiertes Geld zurück haben wollen. Doch so einfach war und ist das nicht...

Während die Forderungen von Mubadala in den österreichischen Insolvenzverfahren von den Masseverwaltern größtenteils bestritten wurden, suchte der Staatsfonds den Weg über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit, um vollstreckbare Titel zu erwirken. Und hat jetzt gewonnen. 

Verhandelt wurde 2025 am ICC (International Court of Arbitration) in Genf (Hauptsitz ist Paris). Das Schiedsgericht ist die weltweit führende, private Institution zur Beilegung internationaler Handels- und Investitionsstreitigkeiten. Die ICC-Urteile gelten als vökerrechtlich bindend.

Vom Insolvenzverwalter der Signa Holding, Christof Stapf, hieß es am Dienstag, der Spruch werde sorgfältig geprüft und Konsequenzen mit den Gremien besprochen, darüber hinaus gebe man keinen Kommentar ab, sagte ein Sprecher zur APA.

Hochkomplexe Lage

Offen ist, wer das Bezahlen soll. Die Gläubigerschutzvereinigung Creditreform schreibt zu dem Urteil folgende Conclusio:

„Es ist davon auszugehen, dass der Schiedsspruch einzelne Verfahren maßgeblich beeinflussen wird. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Begleichung der Verfahrenskosten in bestimmten Fällen sogar zur Masseunzulänglichkeit führen könnte. Es bleibt abzuwarten, ob eine Feststellungsklage, wie sie bei bestrittenen Insolvenzforderungen hierzulande üblich ist, durch das internationale Schiedsurteil ersetzt werden kann. Die rechtlichen Fragestellungen sind hochkomplex, und es wird entscheidend sein, wie die Insolvenzverwalter mit dieser neuen Lage umgehen werden.“

Hinter dem technischen Begriff "Masseunzulänglichkeit" verbirgt sich der Umstand, dass es auch zu einem "Konkurs im Konkurs" kommen könnte. In einem solchen Szenario könnte es zu einem Totalverlust für Gläubiger der betroffenen Firmen kommen.

Dadurch rücken Benkos Stiftungen, vor allem die Laura Privatstiftung, in den Fokus. Ein Zugriff auf eine Stiftung gilt aber als äußerst schwierig, da sie sich rein juristisch selbst gehört und eben nicht Benko oder seiner Tochter Laura.

Der entscheidende Punkt für Mubadala ist dennoch der Versuch, mit Hilfe des ICC-Urteils die "Mauer" um Benkos Privatvermögen zu durchbrechen.

Konkurs im Konkurs?

Experten sehen nun einen möglichen Dominoeffekt: Sollten die Forderungen von Mubadala durch das Urteil nun doch in den offiziellen Insolvenzplan aufgenommen werden müssen, sinkt die Insolvenzquote für alle anderen Gläubiger drastisch. Dies könnte bestehende Sanierungspläne zum Scheitern bringen und zu einem ungeordneten Gesamtzusammenbruch führen. 

Auch KSV1870-Insolvenzrechtler Karl-Heinz Götze sagt, dass sich das Urteil noch folgenschwer für die nach wie vor nicht insolvente Laura Privatstiftung erweisen könnte. 

Benko selbst ist nicht betroffen

Für Benko persönlich erklärte sich der ICC übrigens nicht zuständig. Benkos Anwalt Norbert Wess sagte, "die Schiedsklage gegen Herrn Benko wurde zu 100 Prozent abgewiesen. Das ist erfreulich, weil dem Prozessstandpunkt unseres Mandanten zur Gänze gefolgt wurde."

Ebenfalls nicht betroffen sind die Kerngesellschaften Signa Prime und Signa Development, in denen im Rahmen der jeweiligen Konkursverfahren viele der wertvollsten Signa-Immobilien verwertet werden. Verbleiben die Signa Holding, die Familie Benko Privatstiftung, die Laura Privatstiftung sowie diverse weitere Firmen aus dem insolventen Firmenkonglomerat. 

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