Paukenschlag in Signa-Pleite: Scheichs aus Abu Dhabi bekommen 700 Millionen zugesprochen
Das Urteil war mit Hochspannung erwartet worden, nun ist es ausgefertigt und zugestellt. Inhalt: Mubadala, der milliardenschwere Staatsfonds aus Abu Dhabi, hat ein Verfahren gegen Rene Benko, die Signa-Firmen und Stiftungen mit einem Streitwert von 900 Millionen Euro gewonnen. Das internationale Schiedsgericht ICC hat den Scheichs etwas mehr als 700 Millionen Euro zugesprochen.
Hintergrund der Klage: Der Vorwurf von Mubadala lautete auf Verletzung von Finanzierungsvereinbarungen durch Signa Holding, Signa Prime, Signa Development, Benko-Privatstiftung, Laura-Privatstiftung sowie Benko selbst und weitere Signa-Gesellschaften.
Benko war im April 2018 mit Ex-Kanzler Sebastian Kurz als Teil einer offiziellen Delegation in der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate zu Gast und hat ganz offensichtlich gezielt um das Geld der Scheichs geworben. Sie sollten in Benkos Immobilienprojekte in Europa investieren, was sie auch mit Hunderten Millionen gegen offenbar hohe Zinsversprechen getan haben.
Im September 2018 berichtete Bloomberg, Benko habe mit Mubadala-CEO Khaldoon Khalifa Al Mubarak über ein mögliches Abkommen gesprochen. Inzwischen gebe es "konkrete" Gespräche über einen Deal. Einmal ging es aber auch in die andere Richtung: So kaufte Signa dem Abu-Dhabi-Fonds seinerzeit das renovierungsbedürftige Chrysler Building in New York ab.
Großgläubiger wollen Geld sehen
Als das Signa-Kartenhaus jedoch fünf Jahre später zusammen brach, die Signa Holding hatte trotz Rettungsversuchen am 29. November 2023 Insolvenz angemeldet, war klar, dass die Gläubiger - wie eben auch Großgläubiger Mubadala - ihr investiertes Geld zurück haben wollen. Doch so einfach war und ist das nicht...
Während die Forderungen von Mubadala in den österreichischen Insolvenzverfahren von den Masseverwaltern größtenteils bestritten wurden, suchte der Staatsfonds den Weg über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit, um vollstreckbare Titel zu erwirken. Und hat jetzt gewonnen.
Verhandelt wurde 2025 am ICC (International Court of Arbitration) mit Hauptsitz in Paris (gegr. 1923). Das Schiedsgericht ist die weltweit führende, private Institution zur Beilegung internationaler Handels- und Investitionsstreitigkeiten.
Hochkomplexe Lage
Offen ist, wer das Bezahlen soll. Die Gläubigerschutzvereinigung Creditreform schreibt zu dem Urteil folgende Conclusio:
„Es ist davon auszugehen, dass der Schiedsspruch einzelne Verfahren maßgeblich beeinflussen wird. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Begleichung der Verfahrenskosten in bestimmten Fällen sogar zur Masseunzulänglichkeit führen könnte. Es bleibt abzuwarten, ob eine Feststellungsklage, wie sie bei bestrittenen Insolvenzforderungen hierzulande üblich ist, durch das internationale Schiedsurteil ersetzt werden kann. Die rechtlichen Fragestellungen sind hochkomplex, und es wird entscheidend sein, wie die Insolvenzverwalter mit dieser neuen Lage umgehen werden.“
Hinter dem technischen Begriff "Masseunzulänglichkeit" verbirgt sich der Umstand, dass es auch zu einem Anschlusskonkurs kommen könnte, da ja höchstwahrscheinlich nirgends im ehemaligen Signa-Reich oder bei Benko selbst die Liquidität zur Zahlung von 700 Millionen Euro vorhanden ist.
Das erhöht massiv den Druck auf Benko persönlich. Denn: Da Benko selbst und die Signa-Gesellschaften pleite sind, könnte laut Krone und News die Laura Privatstiftung in die Ziehung kommen. Die beiden Medien verweisen darauf, dass in der Laura-Stiftung noch Vermögenswerte im dreistelligen Millionenbereich vermutet werden.
Ein Zugriff auf eine Stiftung gilt aber als äußerst schwierig, da sie sich rein juristisch selbst gehört und eben nicht Benko oder seiner Tochter Laura.
Der entscheidende Punkt für Mubadala ist nun der Versuch, mit Hilfe des ICC-Urteils die "Mauer" um Benkos Privatvermögen zu durchbrechen.
Konkurs im Konkurs?
Experten befürchten nun einen Dominoeffekt: Sollten die Forderungen von Mubadala durch das Urteil nun doch in den offiziellen Insolvenzplan aufgenommen werden müssen, sinkt die Insolvenzquote für alle anderen Gläubiger drastisch. Dies könnte bestehende Sanierungspläne zum Scheitern bringen und zu einem ungeordneten Gesamtzusammenbruch führen.
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