Sexismus? Klage gegen US-Videospielkonzern Activision Blizzard

The entrance to the Activision Blizzard Inc. campus is shown in Irvine, California
Vorwürfe der sexistischen Unternehmenskultur stehen im Raum, der Konzern sieht veraltete Anschuldigungen.

Der US-Bundesstaat Kalifornien hat wegen Diskriminierungs- und Belästigungsvorwürfen am Arbeitsplatz eine Klage gegen den Computerspiel-Hersteller Activision Blizzard eingereicht. Der Konzern habe eine sexistische Unternehmenskultur gefördert, bei der Frauen systematisch benachteiligt würden, teilte die für die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen im Bundesstaat zuständige Behörde DFEH mit. Der Konzern will sich vor Gericht zur Wehr setzen.

Eine zweijährige Untersuchung der Aufsicht habe ergeben, dass es bei dem für Videospiele wie "World of Warcraft" oder "Call of Duty" bekannten Unternehmen zugehe wie bei einer Studentenverbindung. Die Arbeitsplatzkultur sei eine "Brutstätte für Belästigungen und Diskriminierungen von Frauen", heißt es in der bereits am Dienstag bei einem Gericht in Los Angeles eingereichten Klageschrift. Zuerst hatte der Finanzdienst Bloomberg über das Verfahren berichtet.

Abgesehen davon, dass Frauen laut DFEH schlechter bezahlt und bei Beförderungen übergangen werden, sollen sie sexuellen Belästigungen und Übergriffen ausgesetzt sein. So sollen männliche Beschäftigte etwa offen Witze über Vergewaltigungen gemacht und Vorgesetzte Mitarbeiterinnen bedrängt haben. Besonders stark betroffen seien Afroamerikanerinnen und andere Minderheiten. Konzernführung und Personalabteilung wüssten davon, hätten aber nichts unternommen.

Activision Blizzard wies die Vorwürfe in einer Stellungnahme gegenüber US-Medien zurück. Das von der kalifornischen Arbeitsschutzbehörde gezeichnete Bild entspreche nicht der heutigen Unternehmenskultur, in der "kein Platz für sexuelle Fehlverhalten oder Belästigungen jeglicher Art" sei. Die Anschuldigungen seien veraltet, in den vergangenen Jahren habe es große Veränderungen gegeben. Zudem sei die Klage eingereicht worden, ohne dass sich die Aufsicht angemessen um eine außergerichtliche Lösung bemüht habe.

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